Mit Spannung hat die JEF auf den Gesetzesvorschlag der Kommission zur Europäischen Bürgerinitiative gewartet. Schließlich hat sich der Verband auf seinen unterschiedlichen Ebenen auch an der öffentlichen Konsultation beteiligt und setzt sich seit langem für eine stärkere Beteiligung der Bürger in der Europäischen Union ein. Selbst bei der öffentlichen Anhörung am 22. Februar 2010 in Brüssel war eine Vertreterin der JEF zugegen. Auch die Redaktion des Treffpunkt Europa hat sich des Themas in den vergangenen Wochen und Monaten nicht nur einmal angenommen (vgl. u.a. hier). Heute präsentierte die Kommission nun ihren Entwurf für eine Verordnung (pdf). Wer sich nicht durch das 34 Seiten pdf durchwühlen möchte, findet leichter verdauliche Berichte bspw. auf den Seiten von euractiv, EUobserver und EuropeanVoice. Die entsprechende Presseseite der Kommission scheint derzeit leider nicht erreichbar.

Nach einer ersten Analyse ist der Kommissionsvorschlag für die JEF mehr als enttäuschend. Zahlreiche unserer Anregungen (pdf) und Wünsche blieben unberücksichtigt. Um nur einige Beispiele zu nennen:

  • Die Kommission fordert nun, dass für eine erfolgreiche Initiative innerhalb eines Jahres insgesamt eine Million Unterschriften aus mindestens eine Drittel der derzeit 27 Mitgliedstaaten gesammelt werden müssen. Damit schafft die Kommission eine recht hohe Hürde.
  • Gleiches gilt auch für das Mindestalter von 18 Jahren (bzw. 16 in Österreich). Nach Ansicht der JEF hätte auf ein Mindesalter in Gänze verzichtet werden können. Denn weder handelt es sich bei der Bürgerinitiative um einen Wahlakt, noch ist aus unserer Sicht nachvollziehbar, warum ein beispielsweise 15jähriger Schüler nicht auch eine politische Unterstützungsbekundung äußern dürfte.
  • Die Rergelung zur Zulassungsprüfung sind ebenfalls unbefriedigend. Erst nach 300.000 Unterstützungsbekundungen kann der Organisator einer Initiative bei der Kommission eine Entscheidung über die Zulässigkeit ebendieser beantragen. Bei einem negativen Ausgang wären nicht nur die 300.000 Stimmen futsch, sondern vermutlich auch das Instrument Bürgerinitiative in der Öffentlichkeit beschädigt.

Die Kommission, namentlich Maroš Šefčovič, sieht dies freilich anders (nachzulesen bspw. in einem byliner von Šefčovič im Guardian). Wie dem auch sei. Der Kommissionsvorschlag muss erst noch das Europäische Parlament und den Rat passieren, bevor die Verordnung in Kraft tritt. Bleibt also noch Zeit für Nachbesserungen. Und wenn alle Stricke reißen, hat die Kommission eine Überprüfung der Regelungen fünf Jahre nach Inkrafttreten eingeplant.