Seit die nationalkonservative, euroskeptische PiS-Partei rund um Premierministerin Beata Szydło im Oktober 2015 die Wahlen gewonnen hat, blicken die Institutionen der Europäischen Union besorgt auf die Reformen der neuen polnischen Regierung. Die öffentlichen Medien wurden durch ein umstrittenes Mediengesetz personell umstrukturiert. Im Dezember 2015 wurde die Funktionsweise des Verfassungsgerichts durch die Regierung reformiert, um die Ernennung von Richtern zu verhindern, die noch von der liberalen Vorgängerregierung ernannt wurden.
Seit Januar 2016 läuft daher eine Untersuchung der Europäischen Kommission zur Gefährdung der Rechstaatlichkeit in Polen. Dieser 2014 eingeführte diesen Mechanismus zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit wird in Polen erstmals in einem EU-Mitgliedsstaat angewandt. Zunächst evaluiert die Kommission die Situation und spricht Empfehlungen aus, die, sofern sie nicht von der Regierung des entsprechenden Landes umgesetzt werden, zu Sanktionen führen können. Seit Monaten befindet sich die Kommission im Rahmen ihrer Überprüfung im Dialog mit den polnischen Autoritäten, um zurück zu den üblichen politischen Standards, die jeder EU-Mitgliedsstaat respektieren muss, zu finden. Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ist ein Grundpfeiler der Europäischen Union, das in Artikel 2 des Vertrags von Maastricht verankert ist.
Im Juni 2016 veröffentlichte die Kommission eine Stellungnahme zur Situation des Rechtsstaates in Polen. Frans Timmermans, Vize-Präsident der Europäischen Kommission, betonte darin, dass „der bisherige konstruktive Dialog nun in konkrete Maßnahmen übergehen müsse, um das systemische Risiko, dem der polnische Rechtsstaat ausgesetzt ist, zu verringern“.
Trotz zahlreicher Treffen, regen Austausches und Debatten scheint die polnische Regierung nicht einzulenken. Bis Ende Oktober läuft das dreimonatige Ultimatum der Kommission zur Rücknahme der Reform des Verfassungsgerichts. Dann wird sich zeigen, ob Polen nach Artikel 7 des EU-Vertrags die Stimmrechte in der EU entzogen werden. Eine solche Sanktion kann die Kommission jedoch nicht allein verhängen, vielmehr muss sie von den Mitgliedsstaaten einstimmig beschlossen werden. Dass Ungarn dann gegen seinen Verbündeten Polen stimmen wird, ist allerdings unwahrscheinlich.
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