Deutschland tut sich in den letzten Jahren schwer in Sachen Organspende: Viele Menschen auf der Warteliste, doch zu wenige Spender*innenorgane. Ende Juni wurde somit bereits der dritte Anlauf um eine mögliche Einführung der Widerspruchsregelung gestartet. Doch auch hier zeigt sich erneut: Die Abgeordneten des deutschen Bundestages sind sich nicht einig. Ist die Widerspruchslösung ein zu hoher Eingriff in das eigene Selbstbestimmungsrecht oder doch die einzige Möglichkeit, um die Zahl der Spender*innen zu steigern?
Deutschlands Problematik: Wartelisten wachsen, doch Spender*innenzahlen bleiben knapp
Ende 2024 gab es in Deutschland etwa 8.575 Menschen, die auf ein Spender*innenorgan warten. Darunter warten die meisten auf eine Spender*innenniere - 6.397 Menschen. 4.700 Patient*innen wurden in diesem Jahr neu in die Warteliste aufgenommen. Auf der anderen Seite sind 679 Menschen gestorben, bevor sie ein passendes Spender*innenorgan erhalten haben. Zeitgleich gab es in diesem Jahr rund 953 verzeichnete Organspender*innen.
Österreich im Vormarsch: Anstieg der Transplantationen um 15 Prozent
Ein oft diskutiertes Konzept ist die Widerspruchslösung. Stirbt eine Person, die als eine*n potenzielle*n Spender*in gilt, dürfen ihr ein Organ, ein Organteil, Gewebe oder Zellen entnommen werden. Möchte eine Person nicht nach ihrem Tod als potenzielle*r Organspender*in in Frage kommen, besitzt sie die Möglichkeit, zu ihren Lebzeiten zu widersprechen.
Laut des Transplant-Jahresberichts wurden 2025 rund 733 Organtransplantationen in Österreich durchgeführt, davon 666 Transplantationen von verstorbenen Menschen. Damit verzeichnet das österreichische Organisationsbüro für das Transplantationswesen einen Anstieg von 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Wartelisten verkürzten sich von 848 auf 725 Patient*innen. Österreichs Widerspruchslösung scheint sich auszuzahlen: Zuletzt stand das Land im Bereich der Lungentransplantationen auf Platz 2 im europäischen Vergleich. Auf Platz eins: Spanien.
Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern scheint Deutschland mit der Entscheidungslösung fast schon rückschrittig: In Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Niederlande, dem Vereinigte Königreich und noch vielen weiteren europäischen Ländern werden Menschen nach ihrem Tod automatisch zu Organspender*innen, wenn sie zu Lebzeiten nicht widersprochen haben. In manchen Ländern können Familienmitglieder auch noch nach dem Tod widersprechen.
Widerspruchslösung: Deutschland hadert während Menschen sterben
Deutschland steht vor einem Problem in Sachen Organspende: mehr als 8.500 Patient*innen auf der Warteliste, von denen am Tag zwei bis drei Menschen sterben, weil es zu wenige Spender*innenorgane gibt.
In Deutschland werden Organe und Gewebe einer verstorbenen Person nur dann entnommen, wenn sie zu ihren Lebzeiten zugestimmt hat. Andernfalls können auch enge Angehörige oder eine bevollmächtigte Person nach dem Tod über eine mögliche Organspende bestimmen.
In den letzten Jahren kam in Deutschland immer wieder die Debatte zur Einführung der Widerspruchslösung hoch. Zuletzt am 25. Juni 2026. In der vereinbarten Debatte am letzten Donnerstag im Juni diskutierten die Abgeordneten, ob die Menschen in Deutschland automatisch zu Organspender*innen nach ihrem Tod werden sollen, wenn sie zu ihren Lebzeiten nicht explizit widersprochen haben.
Zuletzt hat sich der Bundestag 2020 gegen die Einführung der Widerspruchslösung entschieden. Stattdessen erhofften sich die Abgeordneten mit einem Gesetzentwurf, die Entscheidungsbereitschaft der Deutschen stärken zu können. Die darauffolgende Zeit zeigte allerdings, dass die Ideen, die Bürger*innen stärker aufzuklären und die Möglichkeit zu bieten, seine Entscheidungen in einem Online-Register zu dokumentieren, nicht zu den erhofften Zielen führen. Sicherlich auch, weil das angekündigte Online-Register erst im März 2024 freigeschaltet wurde.
Debatte im deutschen Bundestag: “Wir müssen alles Verantwortbare tun, um Leben zu retten.”
Noch in derselben Bundestags-Debatte Ende Juni wurde das Argument angebracht, die Widerspruchsregelung würde dem Grundgesetz auf körperliche Unversehrtheit widersprechen und wäre damit ein erheblicher Eingriff in das Grundrecht der Bürger*innen. Die Widerspruchslösung übe Druck auf die Menschen aus, sich mit ihrem eigenen Tod auseinandersetzen zu müssen, auch wenn sie das vielleicht gar nicht wollen.
Christina Baum, Mitglied der AfD, argumentierte weiter, dass dem menschlichen Körper mit der Widerspruchsregelung ein “materieller Wert” zugeschrieben werde.
Sabine Dittmar erklärt, dass die vergangenen Maßnahmen nicht ausgereicht hätten. Stattdessen gebe es über 8.000 Menschen auf der Warteliste, eine durchschnittliche Wartezeit von etwa acht Jahren und täglich sterbende Patient*innen, die nicht rechtzeitig ein Spender*innenorgan erhalten haben.
Die SPD-Politikerin betont auch, dass der Versorgungsmangel in keinem anderen medizinischen Bereich toleriert werden würde. “Wir müssen alles Verantwortbare tun, um Leben zu retten”, sagt Dittmar.
Armin Grau führt an, dass mit der Widerspruchslösung auch den Angehörigen der Verstorbenen eine Last von der Schulter fallen würde, da sie nicht mehr über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden müssten. Der Grünen-Politiker macht darauf aufmerksam, dass Studien gezeigt hätten, dass die Zahl der Organspender*innen unter der Widerspruchslösung deutlich ansteigt. Außerdem wären 80 Prozent der Deutschen ohnehin grundsätzlich für Organspende.
CDU-Politiker Michael Brand sieht die Widerspruchsregelung als Eingriff in die Selbstbestimmung von rund 80 Millionen als problematisch, gerade, weil es auf der anderen Seite “[...] um 8.000 oder 9.000 Fälle gehe [...]”. Stattdessen forderte er andere Maßnahmen wie moderne digitale Informationskampagnen. „Schweigen kann nicht als Zustimmung ausgelegt werden, Schweigen ist nie Zustimmung, nirgendwo.“
Kirsten Kappert-Gonther, Mitglied der Grünen, betont, dass bei der Frage um den eigenen Körper ein klares Ja notwendig wäre.
Widerspruchsregelung ist nicht die alleinige Lösung
Dass die Widerspruchslösung im deutschen Bundestag diskutiert wird, passiert nicht zum ersten Mal. Bereits 2020 scheiterte eine erste Initiative. Eine zweite Debatte 2025 konnte aufgrund der vorgezogenen Wahl nicht geführt werden. Nun bringen die beiden Abgeordnetengruppen bald ihre Initiativen ins Parlament ein. Dann wird sich zeigen, wie schnell das Verfahren weitergeht.
Wenn es um die Widerspruchsregelung geht, scheiden sich in Deutschland die Geister, während es in anderen Ländern schon längst kein Diskussionsthema mehr zu sein scheint. Klar ist: Auch in Österreich ist nicht allein die Widerspruchsregelung verantwortlich für den Anstieg der Organtransplantation. Seit 2001 unterstützt Österreich ein Förderprogramm für das Transplantationswesen. Derzeit ist dieses Programm mit fünf Millionen Euro ausgestattet. Im Rahmen dieses Förderprogramms werden im Gesundheitswesen Maßnahmen zur Förderung der Organ- und Stammzellspende sowie der Transplantation umgesetzt.
Eine Langzeitstudie des Max-Planck-Institut für Bildungsforschung hat genau das gezeigt: In den fünf Ländern Argentinien, Chile, Schweden, Uruguay und Wales hat der Wechsel von einer Zustimmungs- zu einer Widerspruchsregelung nicht zu einer Erhöhung der Organspenderaten geführt. Das Problem: Die Unsicherheit der Menschen verringert sich nicht. Stattdessen müsse man also “[...] in Transplantationskoordinierungsdienste und -infrastruktur investieren, Einzelpersonen dazu ermutigen, mit ihren Angehörigen über ihre Spendenwünsche zu sprechen, und medizinische Teams darin schulen, schwierige Gespräche mit Familien zu führen.”
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