Hydraulic-Fracturing – was in Nordamerika und Kanada bereits auf der Tagesordnung steht, ist in Europa verhältnismäßig neu. Die alternative Möglichkeit, durch Bohrungen an das begehrte Schiefergas zu gelangen, birgt jedoch auch ihre Gefahren. Während Frankreich, Bulgarien, Rumänien, die Tschechische Republik und die Niederlande das umstrittene Verfahren verboten haben, stehen Deutschland, Polen und Großbritannien dem hydraulic-fracturing (kurz: Fracking) positiver gegenüber.
Vom Gegner zum Vorreiter
Großbritannien –zunächst ein Gegner- hat sich sogar zum Ziel gesetzt eine Vorreiterposition in der Europäischen Union einzunehmen und sein anfängliches Verbot am 13.12.2012 aufgehoben. Energieminister Edward Davey verspricht sich durch das neue Verfahren eine „nützliche Ergänzung britischer Energiequellen“.
Für die Regierung in Polen bedeutet die Förderung des Schiefergases eine ca. 100 jährige Eigenbedarfsdeckung und entfaltet nebenbei für das finanziell angeschlagene Land Exportchancen sowie Unabhängigkeit von den russischen Erdgaslieferanten. Jedoch formiert sich auch in der polnischen Bevölkerung der Widerstand, da die möglichen Gefahren der Bevölkerung langsam bewusst werden, dabei Unsicherheit und Ängste hervorrufen.
Ein Moratorium wie in Frankreich wird in Deutschland zur Zeit nicht angestrengt. Dennoch soll, wenn es nach dem Bundesumweltamt geht, die Genehmigungsfähigkeit solcher Vorhaben an strenge Auflagen gebunden werden. Die Bundesregierung scheint ihrem Selbstverständnis zufolge in der gegenwärtigen Diskussion eine Politik des mildesten Mittels zu fahren.
Nicht um jeden Preis!
Anders sehen es die Staaten die bereits ein Moratorium umgesetzt haben. So vertritt Frankreichs Präsident Francois Hollande die Auffassung, dass ein Verbot notwendig ist, da die Risiken für Umwelt und Gesundheit nicht ausgeschlossen werden können. Neben Polen besitzt Bulgarien größere Vorkommen des begehrten Schiefergases. Jedoch war Bulgarien nach Frankrei der zweite Nationalstaat, der Fracking verboten hat.
Interessanterweise ist Bulgarien ebenfalls – wie Polen - größtenteils abhängig von den russischen Energieversorgern. Dennoch entschied sich das Parlament gegen die Zulassung von Fracking. Wie auch in Frankreich wiegt für die Bulgaren das Risiko den vermeintlichen Nutzen nicht auf. Die Bedenken sind sogar so groß, dass weiterhin die Abhängigkeit von russischen Energiekonzernen in Kauf genommen.
Was macht die Europäische Union?
Gemein haben alle Nationalstaaten die Diskussion um die schädigenden Wirkungen und Spätfolgen, gerade in Belangen des Umweltschutzes. Befürchtet werden gemeinhin Gesundheitsrisiken aber auch Erdbeben und Bergschäden in den Abbaugebieten sowie Schäden für Böden und Gewässer. Während die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zu den Chancen und Risiken einer künftigen Förderung eröffnet, bleibt das Politikfeld „Energie“ im Kompetenzbereich der Nationalstaaten. Für Umweltfragen ist hingegen die Europäische Union zuständig. Das wird eine europaweite Regelung nicht einfacher machen.
Ein umfassendes, nach Europäischem-Recht vorgesehenes Verbot, ist derzeit nicht vorgesehen. Inwieweit die Europäische Union im Rahmen ihrer Kompetenzen weiterhin tätig wird, bleibt zumindest bis zur Auswertung der öffentlichen Konsultation abzuwarten. Bis dahin hat jeder Nationalstaat im Rahmen seiner Möglichkeiten das Für oder Wider von Hydraulic-Fracturing abzuwägen.
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