Es ist der 22. Februar 2010 in Brüssel. Die Europäische Kommission holt sich einen Tag lang Rat bei ihren Bürgern. Über 100 Vertreter der 328 eingereichten Positionen sind der Einladung gefolgt, ihre Stellungnahme im Konsultationsprozess „Grünbuch Europäische Bürgerinitiative“ persönlich zu vertreten. Vertreter aus den europäischen Institutionen, den Mitgliedstaaten, der organisierten Zivilgesellschaft, aus Universitäten und Think Tanks und – ja, es gibt sie – Einzelpersonen, Unionsbürger. Auch die JEF ist durch die Autorin vertreten.
Der Tenor der Veranstalter: europäisch, nutzerfreundlich, verständlich, zugänglich, einfach, transparent und vor Missbrauchsmöglichkeiten geschützt soll sie sein, die Europäische Bürgerinitiative. Was will man mehr? Die spanische Ratspräsidentschaft fordert zudem eine rasche Umsetzung dieses partizipatorischen Elements aus dem Lissabon Vertrag.
Klar ist, eine Millionen Bürger müssen die Initiative mit ihrer Unterschrift unterstützen. Im politischen Belangen der europäischen Gesetzgeber liegt hingegen die Auslegung der weiteren Kriterien rund um die Formulierung, dass es sich bei den Bürgern um Staatsangehörige einer „erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss“.
Zwei Punkte, die der JEF wichtig sind, nehmen auch in der Debatte einen großen Platz ein. Es soll eine europaweit einheitlich geregelte Initiative mit der Möglichkeit der Online-Stimmabgabe sein. In der Einheitlichkeit versteckt sich auch das Mindestalter, bei dem viele Stimmen für die Festsetzung auf das Wahlalter in Österreich – 16 Jahre – plädieren. Die JEF Deutschland war hier hingegen in ihren Forderungen etwas progressiver und plädierte dafür, auf ein Mindestalter in Gänze zu verzichten. Schließlich handelt es sich nicht um einen Wahlakt.
Nächstes Rendez-vous ist der Richtlinienvorschlag der Kommission, der nach Ostern auf dem Tisch liegen soll. Die JEF wird eine genaue Lektüre des Textes nicht versäumen!
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