Es ist nicht kalt
Vor ein paar Tagen wurde eine Fahrradfahrerin in Wien aufgehalten und aufgefordert, ihren das Gesicht bedeckenden Schal herunterzunehmen. Wer jetzt denkt, dass Polizisten nichts Besseres zu tun haben, mag teilweise Recht haben. Aber man bedenke, dass sie durch derartige Maßnahmen das Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit (Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz/AGesVG) umsetzen. Es besagt, dass das Gesicht immer erkennbar sein sollte, außer es handelt sich um eine künstlerische, kulturelle oder traditionelle Veranstaltung, Sportübung oder gesundheitliche Gründe. Die Antwort der Frau, es sei doch kalt, hat der Polizist mit „Nein, es ist nicht kalt“ gekontert. Zum Glück für die Verdächtige wurde die Angelegenheit mit einer Abmahnung beendet. Nächstes Mal wird sie das Wetter besser einschätzen können. Die genaue Interpretation des Gesetzes führt zu den komischen Situationen, obwohl alle wissen, was dessen Hintergedanke ist: Burka zu verbieten.
Symbolpolitik im Aufschwung
Der Rechtsruck in Österreich hat die islamfeindlichen Tendenzen beflügelt. Die Bundesregierung hat versucht, die neuen wirksamen Integrationsmaßnahmen durchzusetzen und dabei die Öffentlichkeit von deren Richtigkeit zu überzeugen. An den Pranger gestellt wurde das typisch muslimische Symbol – die Burka. Obwohl die Anzahl der Burkaträgerinnen zwischen 100 und 300 schwenkt, hat man sich entschieden, die Burka zu verbieten. Die Weichen wurden gestellt: Wir in Österreich haben klare Vorschriften und Regeln, wir lassen das Zeichen der Frauenunterdrückung nicht zu. Das neue Gesetz sollte der „Stärkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Zusammenleben“ dienen. Außerdem werde es die Kommunikation erleichtern, für die „das Erkennen des Anderen bzw. dessen Gesichts eine notwendige Voraussetzung“ sei. Wer sich nicht unterordnet, zahlt eine Strafe von bis zu 150 Euro.
Pro und Contra
Die Reform hat eine Kontroverse ausgelöst. Manche behaupteten, dass sich die Burkaträgerinnen nun sicher nicht in die Gesellschaft integrieren, weil sie ohne Gesichtsverhüllung das Haus nicht verlassen würden. Sind sie jedoch häufig in Burka herausgegangen? Es lässt sich nicht bestreiten, dass eine Gesichtsverschleierung für die Mehrheit der Europäer die Unterdrückung, wenn nicht die Herabwürdigung der Frau bedeutet. Ein demokratisches Land sollte die Gleichstellung der Geschlechter vorantreiben. Kann dies dennoch so weit gehen, dass Kleidungsvorschriften verhängt werden? Eine Stellungnahme dazu hat zum Beispiel die Antidiskriminierungsstelle Steiermark abgegeben. „Die österreichische Gesellschaft versteht sich als offene, demokratische und pluralistische Gesellschaft, welche die ihr innewohnenden Diversität als positiven Beitrag und Merkmal von Modernität versteht. Ein generelles Verbot der religiös motivierten Gesichtsverhüllung ist mit einer Gesellschaft dieser Art nicht vereinbar.“ Gewisse Orte oder Tägigkeiten im öffentlichen Dienst bedürfen aber der Neutralität. Das heißt: keine religiösen Symbole, weder Niqab noch Kreuz. Und vergessen wir bitte nicht, dass das Gesetz in dem Fall über der Religion steht.
Die Sache ist heikel, deswegen werden wir bestimmt noch kritische Stimmen hören. Oder auch darüber lachen, wie unschuldige Straßenmusiker in Pferdemasken oder Clowns angezeigt werden.
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