Von Kolonien zu Überseegebieten: Europas entfernte Territorien

, von  Lisa Strobel

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Von Kolonien zu Überseegebieten: Europas entfernte Territorien
Damals Kolonie - heute Überseegebiet. Neukaledonien in einer französischen Zeitschrift 1857. Foto: Wikimedia / Fulgence Girard / Lizenz

Ohne Reisepass auf eine Insel im Indischen Ozean fliegen. In der Karibik EU-Roaming nutzen. Oder doch lieber in Südamerika mit Euros zahlen. Wer das komisch findet, wird überrascht sein. Denn EU-Bürger*innen genießen EU-Roaming, Reisefreiheit und eine einheitliche Währung nicht nur auf dem EU-Festland, sondern auch in den sogenannten europäischen Überseegebieten. Aber was genau sind diese europäische Überseegebiete? Wie sind sie entstanden?

Unter europäischen Überseegebieten versteht man Gebiete, die außerhalb des europäischen Festlandes liegen, jedoch zum Staatsgebiet eines Mitgliedstaates gehören oder einen ähnlichen Status haben. Diese Gebiete unterhalten also eine besondere Beziehung zur EU, obwohl sie zum Teil mehrere tausend Kilometer von Europa entfernt liegen.

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (kurz: AEUV) kennt hier zwei große Unterscheidungen. Zum einen gibt es die „Gebiete in äußerster Randlage“ (kurz: GÄR) und zum anderen die „Überseeischen Länder und Hoheitsgebiete“ (kurz ÜLG). Die GÄR gelten als vollwertige Teile des EU-Territoriums – aufgrund ihrer besonderen geographischen, sozialen oder wirtschaftlichen Lage können jedoch besondere Regelungen gelten.

Die ÜLG hingegen sind nur mit der EU assoziiert. Das bedeutet vor allem, dass zwar beim Handel keine Zölle anfallen und dort zum Teil auch das Europarecht gilt. Sie gehören jedoch grundsätzlich nicht der Europäischen Union an, was bedeutet, dass sie für den Handel mit der EU die gleichen Verpflichten erfüllen müssen wie Drittländer. Dazu gehören gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Normen sowie Schutzmaßnahmen.

Und welche Gebiete sind das genau?

Frankreich, zum Beispiel, hat Territorien, die zu beiden Gruppen gehören. Es teilt seine Überseegebiete jedoch selbst wieder in drei verschiedene Kategorien auf: die départements d‘outre-mer (kurz: DOM; dt: Überseedepartements), die territoires d‘outre-mer (kurz: TOM; dt: Überseeterritorien) und die collectivité d‘outre-mer (kurz: COM; dt: Überseegemeinden). Zu den GÄR gehören durch ihre Eigenschaft als französisches Staatsgebiet: Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, La Réunion und Saint-Martin. Diese Gebiete sind also Festland-Départements, wie etwa Moselle oder Haute-Alpes, gleichgestellt. Sie sind Teil der Europäischen Union und haben den Euro als Währung. Obwohl sie nicht Teil des Schengenraumes sind, gelten für diese Gebiete die gleichen Einreiseregeln für EU-Bürger*innen wie für die Einreise nach Frankreich.

Als portugiesisches Staatsgebiet gehören die Inseln der Azoren und Madeira auch zur Europäischen Union. Trotz einiger Ausnahmen gelten sie als GÄR. Hinzu kommen noch Ceuta, die Kanarischen Inseln und Melilla als spanisches Staatsgebiet.

Zu den ÜLG gehören aufgrund des verfassungsrechtlichen Sonderstatuts die COM, dazu gehören Französisch-Polynesien, Saint Barthélemy, die Französischen Süd- und Antarktisgebiete, Saint-Pierre und Miquelon sowie Wallis und Futuna. Zu den ÜLG gehört aber auch auch Grönland als Teil von Dänemark sowie die Inseln Aruba, Curaçao, Bonaire, Sint Eustatius und Saba als Teil des Königreichs der Niederlande.



Außengebiete der EU. Grafik: Wikimedia / Kontrollstellekundl / Lizenz


Es gibt, wie ihr schon merkt, einige Sonderfälle: Die unbewohnte Insel Clipperton gehört zwar zum Staatseigentum der Französischen Republik und wird vom französischen Ministerium für die Überseeischen Gebiete verwaltet, hat jedoch keine Beziehung zur EU und gehört auch nicht zum Schengenraum. Ähnliches gilt für die französische Inselgruppe Neukaledonien, die einen Sonderstatus einer „Collectivité sui generis“ hat. Die Insel Saint-Barthélemy ist seit 2007 ein eigenständiges französisches Überseegebiete und ist mit der EU assoziiert, gehört jedoch nicht zum Schengenraum. Die französische Süd- und Antarkisgebiete gelten nicht als EU-Territorium, obwohl der Euro dort offizielles Zahlungsmittel ist. Aufgrund der fehlenden permanenten Bevölkerung sind sie keine Gebietskörperschaften und entsenden auch keine Vertreter*innen nach Paris.

Das Königreich der Niederlande besteht aus vier gleichberechtigten Ländern. Die Niederlande mit ihren 12 europäischen Provinzen im europäischen Festland und den drei karibischen Inseln Bonaire, Sint Eustatius und Saba bilden das erste Land. Die drei anderen gleichberechtigten Länder sind die Inseln Aruba, Curaçao und Sint Maarten. Die zum Festland gehörenden Inseln, Bonaire, Sint Eustatius und Saba werden auch „bijzondere gemeenten“ (dt: besondere Gemeinden) genannt. Diese Inseln bilden ein separates Rechtsterritorium innerhalb der Niederlanden, da die niederländischen Gesetze nicht automatisch auf den Inseln gültig sind. Alle niederländischen Überseegebiete gelten für die EU als ÜLG, sodass einzelne Aspekte des Europarechts gelten und sie mit der EU assoziiert sind.

Wer bis hier aufmerksam gelesen hat, hat festgestellt, dass das Königreich der Niederlande ein Überseegebiet namens „Sint Maarten“ hat und Frankreich eines namens „Saint-Martin“. Wer das für fehlende Kreativität der damaligen Kolonialmächte hält, liegt knapp daneben. Denn tatsächlich sind „Sint Maarten“ und „Saint-Martin “ zwei Staaten, die sich eine Insel teilen. Das bringt uns aber zu der berechtigten Fragen, wie es dazu kam, dass diese Staatsgebiete mehrere tausend Kilometer vom Festland entstanden sind.

Kolonialerbe: Die Entstehung der Überseegebiete

Vereinfacht kann man sagen, dass europäische Überseegebiete dadurch entstanden sind, dass einige heutige EU-Mitgliedstaaten über die letzten Jahrhunderte sehr viele Gebiete kolonial besetzt und unterdrückt haben. Die teilweise jahrhundertelange Kolonialherrschaft endete für die betroffenen Gebiete unterschiedlich: Viele von ihnen brachen in mehr oder weniger gewaltsamen Auseinandersetzungen mit den Kolonialmächten und bildeten unabhängige, neue Staaten (etwa Marokko 1956 oder Indonesien 1945). Andere hingegen hielten weiter enge Beziehungen zu den ehemaligen Kolonialmächten (z. B. Neu-Kaledonien) oder gehören immer noch zum Staatsgebiet (z.B. Bonaire).

Ein eher außergewöhnliches Beispiel für letzteres ist Ceuta, welches zu Spanien gehört, jedoch nur Grenzen zu Marokko hat – eine sogenannte Enklave. Im Jahre 1415 hatte Portugal die Stadt Ceuta in Besitz genommen, da die geographische Lage am Ausgang des Mittelmeeres für den Handel mit Elfenbein, Gold und Sklaven von großer Bedeutung war. Seit die Herrschaft im 17. Jahrhundert auf Spanien überging, ist Ceuta bis heute der spanischen Regierung unterstellt, woran auch die Marokkanische Unabhängigkeit im Jahr 1956 nichts änderte. Zwar hat Marokko in der Vergangenheit betont, dass sie Ceuta als marokkanisches Gebiet verstehen, mehr als diese Äußerungen wurden von Marokko jedoch nicht unternommen. Und aufgrund der langjährigen Zugehörigkeit von Ceuta nach Spanien, ist davon auszugehen, dass sich daran nichts ändern wird.

Nicht nur Spanien und Portugal waren führende Kolonialmächte, sondern auch Frankreich. Aufgrund der damaligen französischen Kolonialpolitik gehört Frankreich auch heute noch mit einer Fläche von 11 Millionen km² die zweitgrößte ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) vor den Küsten. Die AWZ schließt 200 Seemeilen von der Küste aus ein, auf denen der Küstenstaat seine Souveränität ausübt und das alleinige Recht zur wirtschaftlichen Ausbeutung hat – ein eindrückliches Beispiel für die langen Schatten der kolonialen Expansion Frankreichs.

Neukaledonien - Sonderstatus zwischen Unabhängigkeitswunsch und EU-Zugehörigkeit

Eine dieser Inselgruppen ist Neukaledonien. James Cook entdeckte als erster Europäer 1774 die Inseln. Den Namen Neukaledonien erhielten die Inseln, da das Aussehen des Nordostens der Hauptinsel James Cook an Schottland erinnerte, das im Lateinischen als „Caledonia“ bezeichnet wurde. Im Jahre 1793 folgte ihm der Franzose Joseph Bruny d‘Entrecasteaux.

Während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts besiedelten sowohl Frankreich als auch das Vereinigte Königreich die Inseln. Am 24. September 1853 wurden die Inseln im Namen von Napoleon III. in französischen Besitz genommen. Die indigenen Bewohner*innen Neukaledoniens, die sogenannten Kanaken, wehrten sich mehrfach – jedoch erfolglos – gegen die Kolonisierung. Ende Oktober 1946 erklärte Frankreich Neukaledonien zum Übersee-Territorium und die Einwohner*innen bekamen die französische Staatsbürgerschaft verliehen. Sechs Jahre später erhielten alle Bürger*innen die französischen Bürgerrechte und 1957 wurde die „Assemblée territoriale“ eingerichtet, eine Art lokales Parlament. Der damalige Präsident Charles de Gaulle beschnitt die Rechte der Landesversammlung jedoch ein Jahr später wieder, was neue Proteste hervorrief. Diese erreichten ihren Höhepunkt in den Jahren 1984-1988 mit über 70 Toten.

1984 wurde die „Kanakische sozialistische Front der nationalen Befreiung“ (kurz: FLNKS) gegründet. Diese boykottierte die anstehenden Wahlen und bildete eine provisorische Regierung. Als es zu politischen Morden an mehreren Kanaken kam, entschied Frankreich, den Notstand auszurufen, dieser zeigte allerdings wenig Wirkung. Die Separatisten nahmen vom 22. April bis in den Mai 1988 27 Polizisten und einen Richter als Geiseln. Die Geiselnahme musste durch die französischen Spezialeinheiten beendet werden, dabei kamen 19 Separatisten und zwei Ordnungskräfte ums Leben. Diese Ausschreitungen führten Jacques Lafleur, Anführer der Unabhängigkeitsgegner, zu einem Umdenken, wodurch er bereit war, mit den Separatisten zu verhandeln. Durch die Unabhängigkeitsbestrebungen wurde das Matignon Abkommen (1988) geschlossen, welches die französischen Wähler*innen am 6. November 1988 im Referendum annahmen. Die Wähler*innen Neukaledoniens nahmen am 8. November 1988 in einem Referendum das Abkommen von Nouméa an, welches nur drei Referenden über die Unabhängigkeit Neukaledoniens erlaubt.



Der Ressourcenreichtung Neukaledoniens - Ein Grund für das Interesse Frankreichs? Grafik: Wikimedia / Barsamuphe / Lizenz


Neukaledonien ist mit seiner Stellung als „Collectivité sui generis“ das französische Überseegebiet mit der meisten Macht, denn Frankreich trat in den letzten Jahren immer wieder mehr Befugnisse an Neukaledonien ab unter der Prämisse, dass auf Neukaledonien weiterhin die Flagge weht. Grund für dieses Handeln ist zum einen das hohe Nickelvorkommen in Neukaledonien und zum anderen ist die Lage der Inselgruppe für Frankreich geopolitisch von großer Bedeutung, da China im Indopazifik versucht, seine Macht zu steigern. Am 4. November 2018 durften die Neukaledonier*innen per Referendum über die Unabhängigkeit der Inselgruppe oder den Verbleib bei Frankreich entscheiden. Die Wahlbeteiligung lag bei 80,6% und 56,4% der Wähler*innen stimmten für einen Verbleib bei Frankreich. Am 4. Oktober 2020 fand ein zweites Unabhängigkeitsreferendum statt, diesmal stimmten 53,3% der Wähler*innen für einen Verbleib bei Frankreich bei einer Wahlbeteiligung von 85%. Am 12. Dezember 2021 fand das dritte zulässige Referendum statt, die Wahlbeteiligung war mit 43,9% sehr gering, jedoch stimmten 96,5% der Wähler*innen für den Verbleib bei Frankreich. Die geringe Wahlbeteiligung ist wahrscheinlich auf den Boykott der FLNKS zurückzuführen, die im Anschluss auch versuchte, das Ergebnis des Referendums für ungültig erklären zu lassen, aufgrund der geringen Wahlbeteiligung und aufgrund der Coronamaßnahmen, die laut der FLNKS den Wahlkampf sehr stark eingeschränkt hatten.

Trotz der drei Referenden bleibt die Zukunft Neukaledoniens ungewiss, während die Loyalisten und der französische Staat Neukaledonien als festen Bestandteil Frankreichs integrieren wollen, weigern sich die Mitglieder der Unabhängigkeitsbewegung die Ergebnisse der Referenden anzuerkennen und fordern ein neues Referendum unter internationaler Schirmherrschaft.

Die heute bestehenden Überseegebiete der EU-Mitglieder sind also durch Kriege, Kolonialisierung und Unterdrückung entstanden. Die Geschichte der europäischen Überseegebiete ist ein wichtiger und oft vergessener Teil der Geschichte Europas und zeigt: Grenzen sind eine Folge von Kriegen, Erb- und anderen Zufällen. Natürliche Staatsgrenzen existieren nicht, alle sind menschengemacht.

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