Staatenlos in Europa? – Über die Macht der Sprache

, von  Jonas Botta

Staatenlos in Europa? – Über die Macht der Sprache

In Vielfalt vereint - so lautet das Motto der Europäischen Union. In diesem Sinne misst sich der europäische Fortschritt am Grad der europäischen Integration. Essentieller Bestandteil dieser ist die Wahrung der verschiedenen kulturellen Identitäten und die Förderung ihres Fortbestehen trotz fortschreitender Globalisierung. Doch an den östlichen Grenzen der Europäischen Union scheint dies nicht zu gelten: in Estland, Lettland und Litauen kann von einer Gleichberechtigung und Integration der dort lebenden Minderheiten keine Rede sein.

Staatenlose sind Bürger zweiter Klasse

Als am 1. Juni 2013 in Lettland Kommunalwahlen stattfanden, war rund 280.000 Menschen der Urnengang versagt - das entspricht etwa 14 Prozent der Gesamtbevölkerung. Während in Lettland immigrierte EU-Bürger das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene ausüben können, ist dies vielen älteren Angehörigen der russischsprachigen Minderheit nicht möglich. Grund ist die fehlende lettische Staatsbürgerschaft. Sie verfügen lediglich über einen Ausweis als „Nichtbürger“.

Die Angehörigen der Minderheit sind Staatenlose und damit im eigenen Heimatland Bürger zweiter Klasse. Sie sind nicht nur von Wahlen ausgeschlossen, sondern dürfen unter anderem auch keine Berufe im öffentlichen Dienst ausüben. Insgesamt gab es laut dem lettischen Menschenrechtskomitee im Oktober 2011 insgesamt 80 Unterschiede in der rechtlichen Stellung von Nichtbürgern und Staatsbürgern in Lettland.

Die Staatenlosigkeit als Erbe der ehemaligen Sowjetunion

Die Staatenlosigkeit der Minderheiten geht auf die jüngere Geschichte zurück. In der Sowjetunion, der sowohl Lettland als auch Estland und Litauen angehörten, waren viele Russen im Baltikum angesiedelt worden. Nach dem Zusammenbruch 1990 und der Unabhängigkeitserklärungen der ehemaligen Unionsrepubliken wurden den oft als feindlich wahrgenommen Minderheiten keine nationalen Pässe ausgestellt. Die frisch erworbene Freiheit sollte vor der „fünften Kohorte“ Moskaus geschützt werden.

Dennoch steht den Minderheiten der Erwerb der nationalen Staatsbürgerschaften unter bestimmten Voraussetzungen offen. In Lettland beispielsweise müssen Nicht-EU-Bürger einen Einbürgerungstest auf lettisch bestehen. Während dies kein Hindernis für die jüngere Generation darstellt, wird vor allem die Bevölkerungsgruppe der über 45 Jährigen von dieser Sprachhürde abgeschreckt. Eine Integration der Älteren wird so verhindert.

Sprache ist ein Machtfaktor

Sprache ist essentiell für das Bestehen und Fortleben einer Kulturgemeinschaft, mit der Kontrolle über sie lässt sich viel Macht ausüben. Es scheint daher im Sinne der Regierungspolitik nur konsequent, dass Russisch in Lettland keine offizielle Amtssprache neben dem Lettischen ist. In der Realität bedeutet dies eine gravierende Benachteiligung der Nicht-Muttersprachler wie beispielsweise bei Behördengängen oder beim Zugang zu öffentlichen Informationen. Ein Referendum im Februar, mit dem Ziel, Russisch zur offiziellen Amtssprache zu erklären, scheiterte.

Auch der „Nichtbürgerkongress“, eine Plattform der Staatenlosen in Lettland, scheiterte mit seinen Anliegen, mehr politischen Einfluss bei den letzten Kommunalwahlen zu erhalten. Zurzeit versucht sich der „Nichtbürgerkongress“ an einer Petition an die lettische Regierung für ein neues Staatsbürgerschaftsrecht. Doch Referendum und Kommunalwahl zeigen, dass sich die Regierung auf eine breite Mehrheit für ihre Politik der Diskriminierung stützen kann.

Der EuGH legitimiert die diskriminierende Sprachpolitik

Wie in Lettland werden auch in Estland und Litauen die russisch- und polnischsprachigen Minderheiten in ihren Rechten beschränkt. So verhindern es die litauischen Behörden immer wieder, den zu sowjetischen Zeiten enteigneten Grundbesitzes an die rund 250.000 polnischsprachigen Menschen zurückzugeben.

Vergeblich stritten die Minderheiten in beiden Ländern für eine Gleichberechtigung. Auch auf europäischer Ebene konnten deren Vertreter bisher nichts erreichen. So scheiterte die Klage gegen die zwangsweise Litauisierung polnischer Namen vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Zudem weigert sich die litauische Regierung bis heute, die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, die den Schutz der kulturellen Identität von Minderheiten zum Ziel hat, zu unterzeichnen.

Die Legitimierung durch das Oberste Europäische Gericht erlaubt es den Regierenden auch in Zukunft, Sprache als Machtmittel gegen die Minderheiten zu verwenden. Es fällt ihnen umso leichter, je länger die Betroffenen von einer politischen Mitgestaltung ausgeschlossen sind.

Ihr Kommentar
  • Am 29. Dezember 2016 um 17:56, von  Jahn Als Antwort Staatenlos in Europa? – Über die Macht der Sprache

    Welche rechte haben sogenannte „nicht bürger“ lettlands in deutschland? Wie lange dürfen sie in deutschland bleiben und dürfen sie in deutschland arbeiten und wohnen? Dank

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