Im März hat das polnische Parlament (Sejm) sechs neue Verfassungsrichter*innen gewählt. Sie sollen vakante Posten besetzen und die Unabhängigkeit und Qualität des Verfassungsgerichts verbessern. Doch bevor diese ihr Amt ausüben können, müssen sie vor dem Präsidenten vereidigt werden. Dieser Prozess stößt seit einigen Wochen auf ein Hindernis namens Karol Nawrocki.
Zwei Auserwählte
Die Einladung zur Vereidigung verschickt der polnische Präsident Nawrocki nur an zwei Richter*innen, Magdalena Bentkowska und Dariusz Szostek. Die anderen vier Richter*innen warteten vergebens auf die Einladung. Politikwissenschaftler Jakub Jaraczewski erklärt gegenüber der Autorin: „Nawrocki hat faktisch eine verfassungswidrige Macht an sich gezogen, indem er entscheidet, welche Richter*innen vor dem Verfassungsgericht den Eid ablegen dürfen, indem er den Eid von einigen annimmt, ihn bei anderen jedoch verweigert.“
Die vier Richter*innen nahmen es daraufhin selbst in die Hand und organisierten am 9. März ihre Vereidigung. Nawrocki bekam eine Einladung, ignorierte sie allerdings. So wurden die Richter*innen des Verfassungsgerichts ohne die Regierung, Parlamentsmitglieder oder Senatoren, aber in Anwesenheit von Sejm-Präsident Włodzimierz Czarzasty und eines Notars vereidigt. Die bereits ernannten Richter*innen leisteten aus Solidarität erneut den Eid.
Die rechtspopulistische Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) benachrichtigt daraufhin die Staatsanwaltschaft und droht mit strafrechtlicher Verfolgung. Jaraczewski ordnet ein, dass Nawrocki mit seiner Verweigerung den Wunsch des PiS-Vorsitzenden Jarosław Kaczyński erfüllen wolle, das Gericht zu kontrollieren und sicherzustellen, dass es die Agenda der PiS unterstütze. Nawrcki ist offiziell parteilos, wird aber schon seit dem letzten Wahlkampf von der PiS unterstützt und verfolgt die gleiche politische Linie.
Die PiS hat den Rechtsstaat ausgehebelt
Das Oberste Gericht (Sąd Najwyższy) Foto: Stremme/Köhler
Ohne Vereidigung können die Verfassungsrichter*innen ihr Amt nicht ausführen. Das heißt: Kommen keine Neuen nach, bleiben die Alten. Und das Verfassungsgericht Polens ist weder unabhängig, noch unparteiisch, bestätigt der Europäische Gerichtshof im Dezember 2025 (Urteil v. 18.12.2025, C 448/23). Die Besetzung des Gerichts erfolgte 2015 und 2016 nicht unabhängig und verstößt deshalb gegen EU-Recht.
Ursprung des Abbaus der Rechtsstaatlichkeit ist der Machtwechsel 2015: Die PiSgewinnen die Parlamentswahlen und Andrzej Duda wird Präsident. Es ist der Beginn einer sehr konservativen und nationalistischen Politik. Im Visier der Partei steht das Justizsystem. Durch eine Reihe von Reformen schafft es die PiS, mit parteinahen Richter*innen die Gerichte zu unterwandern und das bis heute, denn sie sind immer noch im Amt. Nawrocki versuche offenbar, den Zeitpunkt zu verzögern, ab dem die von der aktuellen zentristischen Regierung gewählten Richter*innen die Mehrheit im Gericht haben würden, analysiert Jaraczewski.
Ein politisches Spiel
Das Parlament Polens (Sejm Rzeczypospolitej Polskiej) Foto: Stremme/Köhler
Heute wird das Parlament nicht mehr von der PiS regiert, sondern seit 2023 von Donald Tusk mit einer Koalition aus zentristischen und proeuropäischen Parteien. Seit zwei Jahren versucht die Regierung, die unabhängige Justiz wiederherzustellen, jedoch bisher ohne große Erfolge. Das Problem: Regierung und Präsident kommen nicht aus dem gleichen politischen Lager. Die zentristische Regierung möchte Reformen, die rechtskonservativen Präsidenten, die zwischen 2023 und heute im Amt waren, nicht. Dazu gehört auch Nawrocki, der seit August letzten Jahres im Amt ist.
„Ich glaube, dem Präsidenten liegt daran, den Konflikt um das Verfassungsgericht zu verschärfen, und es ist ihm nicht wichtig, dass [ein unabhängiges] Verfassungsgericht wiederhergestellt wird“, sagte der ehemalige Justizminister Adam Bodnar im Interview mit der Boulevardzeitung Fakt. Jaraczewski sieht ein Motiv hinter dem „politischen Spiel“: „Es scheint, dass Nawrocki darauf abzielt, Spannungen in der Regierungskoalition [von Tusk] zu verursachen.“ Denn die zwei Richter*innen, die vor dem Präsidenten vereidigt wurden, schlugen Juniorpartner der Koalition vor und nicht Tusks Partei Bürgerplattform.
Das Duell um die Macht
Es ist ein ständiges politisches Tauziehen zwischen dem Präsidenten Nawrocki und dem Ministerpräsidenten Tusk. Doch am Ende ist es meist Nawrocki, der durch ein Veto der Stärkere ist. Im Februar wollte Tusk die Unabhängigkeit des nationalen Justizrats wiederherstellen – Nawrockis Veto blockiert. Die Mitte-Links-Koalition von Tusk verabschiedet im März ein Gesetz zu EU-Rüstungskrediten – Nawrockis Veto blockiert. Theoretisch kann das Parlament Nawrockis Veto überstimmen. Dafür ist jedoch eine Drei-Fünftel-Mehrheit im Parlament erforderlich – eine Hürde, die die Regierung unter Donald Tusk derzeit nicht erreicht, sodass es zu einer politischen „Dauerblockade“ kommt.
„Der Grund für diesen Konflikt liegt darin, dass [im Herbst 2027] Wahlen anstehen und beide Seiten zu dem Schluss gekommen sind, dass der polarisierende Konflikt Wähler mobilisiert und ein politisches Element darstellt“, zitiert die polnische Presseagentur den Politologen Szymon Ossowski. Auch Jaraczewski sieht kein Ende der Krise am Verfassungsgericht. Solange es kein unabhängiges Verfassungsgericht gibt, werden sich die polnischen Gerichte und Behörden weiterhin auf ihre eigene Auslegung der Verfassung stützen.
Die EU schaut der Krise des Rechtsstaats zu
Flaggen über dem Parlament Polens Foto: Stremme/Köhler
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2024 den Zugang Polens zu insgesamt rund 137 Milliarden Euro an EU-Mitteln aus dem Aufbau- und Wiederaufbaufonds (RRF) sowie aus dem Kohäsionsbudget freigegeben. Diese Mittel waren zuvor im Zusammenhang mit rechtsstaatlichen Bedenken teilweise blockiert worden. Die Freigabe erfolgte, nachdem die neue polnische Regierung unter Tusk einen Aktionsplan zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit vorgelegt hatte. Doch dieser Plan sei mit Nawrocki an der Spitze völlig unrealistisch, so Jaraczewski. Jetzt müsste die Kommission das Urteil des EuGHs durchsetzen und Druck auf die polnische Regierung ausüben. Jaraczewski erkennt jedoch derzeit kein Interesse der Kommission, in dieser Frage Druck auszuüben.




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