Der Pride Month ist ein Symbol für Sichtbarkeit und Gleichberechtigung. Doch mit der Zeit tauchen wieder mehr kritische Stimmen gegenüber queeren Menschen in der Politik auf. Wie gehen die Länder in Europa mit dem Thema um? Wo wird Pride Month gefeiert – und wo noch bekämpft? Ein Überblick über die politischen Signale.
CSD-Verbot in Ungarn
Ungarn: im März 2025 verabschiedet das Parlament ein Gesetz, dass den Christopher-Street-Day (CSD) und andere Pride-Veranstaltungen verbietet. Begründet wird die Änderung des Versammlungsrechts mit dem Schutz von Kindern. Teilnehmende sollen nicht festgenommen werden, stattdessen sollen sie Geldstrafen von umgerechnet 500 Euro erhalten. Die Teilnehmenden sollen mithilfe von Gesichtserkennungssoftware festgestellt werden. Trotz des Verbots fand im vergangenen Jahr der „Budapest Pride“ unter dem Motto „Wir sind (zu Hause)“ statt – mit einer Rekordzahl von bis zu 200.000 Teilnehmenden.
Auch am 27. Juni 2026 fand der „Budapest Pride“ wieder statt. In diesem Jahr wurde die Parade nicht durch die Polizei verboten. Gegenkundgebungen wurden zwar genehmigt, sollen aber von der Parade ferngehalten werden. An der Veranstaltung beteiligten sich über 100.000 Personen.
Das Verbot von Pride-Veranstaltungen wurde unter Victor Orbán in der Verfassung Ungarns festgeschrieben. Er hat jahrelang die Rechte queerer Menschen eingeschränkt. Sein Nachfolger Péter Magyar hat bisher noch nichts unternommen, um diese Einschränkungen aufzuheben.
Binäre Geschlechtsdefinition im Vereinigten Königreich
Vereinigtes Königreich: im April 2025 wurde ein Urteil durch den Supreme Court – das oberste Gericht des Landes – gefällt. Bei Gleichstellungsquoten wird demnach ausschließlich das biologische Geschlecht berücksichtigt.
Die Begründung für das Urteil: „Die Definition von Geschlecht im Gleichstellungsgesetz von 2010 stellt klar, dass das Konzept von Geschlecht binär ist, eine Person ist entweder eine Frau oder ein Mann.“
Transregister in Deutschland
Deutschland: Das Bundesministerium des Innern (BMI) fordert ein „Transregister“. In diesem sollen ab dem ersten November die früheren Namen und Personenstände aller Menschen erfasst werden, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch genommen haben. Das Gesetz ermöglicht es Transpersonen ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern zu lassen.
Kai Alexander Cremers ist Initiator einer Petition „gegen die Führung separater Register zur Erfassung von trans- und nichtbinären Personen“. Unterzeichnet wurde die Petition von über 41.000 Personen. Vor dem Petitionsausschuss betont er, dass die Datenübermittlung, die für ein solches Register nötig wäre, grundrechtlich, europarechtlich und datenschutzrechtlich „höchstbedenklich“ sei. Geschlechtseinträge fielen nach Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unter besonders geschützte Datenkategorien. Es gebe zudem keinen nachgewiesenen Zweck, der diese Datenerfassung rechtfertigt.
Positive Aussichten
Der Verband für queere Vielfalt LSVD betont im Jahresbericht auf seiner Website: „Trotz wachsender Repression gab es auch 2025 Fortschritte: Polen beendete ’LSBTI-freie Zonen’, Spanien stärkte Gleichheitsgesetze, und der Europarat setzte neue Standards für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen. Diese Entwicklungen zeigen, dass demokratische Institutionen weiterhin umkämpfte Arenen sind und der politische Wille weiterhin einen wirklichen Unterschied macht.“
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