Europapolitisches Lexikon, Teil 1

Europäische Integration

, von  Gesine Weber

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Europäische Integration

Im Europapolitischen Lexikon stellen wir Grundbegriffe rund um die EU vor. Den Auftakt macht: Europäische Integration.

Europäische Integration beschreibt das immer engere wirtschaftliche und politische Zusammenwachsen von Staaten auf dem europäischen Kontinent - ganz konkret ist damit die Schaffung und Vertiefung der Europäischen Union (EU) gemeint.

Begonnen hat die europäische Integration mit dem Schuman-Plan im Mai 1950. Der französische Außenminister Robert Schuman schlug vor, die Produktion von Kohle und Stahl zwischen Deutschland und Frankreich zu vergemeinschaften. Durch die Gründung dieser sogenannten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) wurde Krieg zwischen Deutschland und Frankreich praktisch unmöglich. Die EGKS ist allerdings nur eine Vor-Form dessen, was später die EU werden sollte: 1957 unterzeichneten neben Deutschland und Frankreich auch die Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Italien die sogenannten Römischen Verträge, die unter anderem die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) vorsahen. Zusammen mit der EGKS bildeten diese Gemeinschaften die Europäischen Gemeinschaften. Im Laufe der Jahre kamen nicht nur neue Mitglieder hinzu, sondern auch neue Verträge, die der EU mehr Zuständigkeiten übertrugen. Zur Europäischen Union wurde die Europäische Gemeinschaft mit dem Vertrag von Maastricht (1993), der die Zusammenarbeit in eine Struktur von drei Säulen gliederte: die Europäischen Gemeinschaften, Justiz und Inneres und Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik. Das aktuell geltende Vertragswerk, das die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten regelt, ist der Vertrag von Lissabon.

Im Laufe der Jahre ist die EU von sechs auf 28 - nach dem Brexit 27 - Mitgliedstaaten gewachsen. Die größte Erweiterung war die sogenannte Osterweiterung im Jahr 2004, als zehn Staaten der EU beitraten und sie von bis zu diesem Zeitpunkt fünfzehn auf 25 Mitgliedstaaten vergrößerten.

Obwohl mit „europäischer Integration“ oft Verträge und Beitritte von Staaten zur EU beschrieben werden, verläuft Integration auch noch auf anderen Ebenen, beispielsweise zwischen Gemeinden und Regionen durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

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