EU stellt polnischen Rechtsstaat auf den Prüfstand

, von  Marcel Wollscheid, Monika Grzybowska, übersetzt von Stéphanie-Fabienne Lacombe

EU stellt polnischen Rechtsstaat auf den Prüfstand
Bürger protestieren in Warschau gegen das Mediengesetz der Regierung. © Grzegorz Żukowski / Flickr/ CC BY-NC-ND 2.0-Lizenz

Die Europäische Kommission hat erstmals den Rechtsstaatsmechanismus in einem EU-Mitgliedsland aktiviert. In Folge der umstrittenen Reformen des Verfassungsgerichts und des Mediengesetzes in Polen soll nun überprüft werden, ob die Regierung gegen europäische Grundwerte verstoßen hat und die Rechtsstaatlichkeit in Polen in Gefahr ist. Wie konnte es so weit kommen?

Das vergangene Jahr hat die politische Landschaft Polens verändert. Europaweit ist in den Medien von einer Verfassungskrise, ungewohnten politischen Entscheidungen und Demonstrationen in Polen die Rede. Es ist Zeit, die Geschehnisse genauer zu analysieren, um den Ursprung des Problems sowie den sozio-politischen Kontext zu verstehen.

Veränderung der politischen Landschaft in Polen

Sowohl bei den Präsidentschafts- als auch bei den Parlamentswahlen entschied sich die Bevölkerung klar für die konservative Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (kurz PiS) von Beata Szydlo und Jarosław Kaczyński. Acht Jahren lang hatte zuvor die liberal-konservative „Bürgerplattform” (kurz PO) unter Donald Tusk, dem jetzigen Präsidenten des Europäischen Rates, regiert. Nun sind aber die Konservativen erneut an der Macht und haben diesmal sogar die absolute Mehrheit gewonnen.

Dieser Wandel in der politischen Landschaft hat mehrere Gründe: die konservative und rechte Wählerschaft orientiert sich nach diverser innerpolitischer Skandale sowie während der Flüchtlingskrise verstärkt an traditionellen Werten wie Patriotismus, Familie, nationaler Identität. Dies führte zu einem großen Zulauf für PiS oder Kukiz’15, eine vom Rockmusiker Paweł Kukiz gegründete rechtspopulistische und EU-kritische Partei, die zum ersten Mal bei den Parlamentswahlen antrat und auf einen Schlag 8,8 Prozent der Stimmen holte. Von den linken und liberalen Parteien hingegen kann sich diesmal keine an der Regierung beteiligen. Das stellt eine wichtige politische Wende nach 1989 dar. Da die PiS die absolute Mehrheit hat, kann sie unabhängig von anderen Parteien regieren. Hinzu kommt, dass der im Mai 2015 gewählte Präsident Andrzej Duda jahrelang für die Kaczyński-Brüder gearbeitet hat und ebenfalls Mitglied der PiS war. Ihm wird vorgeworfen, gegenüber der PiS voreingenommen und fügsam zu sein. Er hat zum Beispiel bisher nie von seinem Vetorecht gegenüber der PiS-Regierung Gebrauch gemacht.

Seit die PiS die Regierung bildet häufen sich beunruhigende politische Maßnahmen, die eine Protestwelle in Polen ausgelöst haben. Demonstrationen werden von dem im letzten November gegründeten „Komitee zur Verteidigung der Demokratie” organisiert. Die Bürgerbewegung hat sich zum Ziel gesetzt, die Meinungs- und Pressefreiheit zu verteidigen.

Reform des Verfassungsgerichts und Mediengesetz

Nach dem Regierungswechsel entbrannte ein Streit um die Besetzung des polnischen Verfassungsgerichts. So ernannte die PiS nach ihrer Wahl einen neuen Präsidenten des Verfassungsgerichts und verweigerte die Vereidigung von drei Richtern, die noch von der PO-Vorgängerregierung ernannt worden waren. Das Parlament verabschiedete mit der Mehrheit der PiS im November 2015 im Eilverfahren ein neues Gesetz über die Besetzung der Richterposten. Dieses Gesetz machte es der neuen Regierung möglich, die Nominierung der Richter durch die Vorgängerregierung zu annullieren und fünf Posten neu zu besetzen. Die Amtszeit des Präsidenten sowie des Vize-Präsidenten des Verfassungsgerichts wurde von neun auf drei Jahre reduziert.

Das Verfassungsgericht musste daraufhin über die Verfassungskonformität seiner eigenen Besetzung entscheiden. Dazu wurde Anfang Dezember beschlossen, dass die aktuelle Regierung nicht das Recht hatte, die Ernennung der drei Richter, die ihr Mandat vor den Wahlen antreten sollten, zu annullieren und diese somit vereidigt werden müssten. Die Posten der zwei nach der Wahl antretenden Richter könnten allerdings neu besetzt werden. Die Verkürzung der Amtszeit des Präsidenten und Vizepräsidenten wurde für gesetzeswidrig erklärt. In der Zwischenzeit hatte Präsident Duda jedoch alle fünf neuen Richter vereidigt. Die Regierung hat damit das Urteil des Verfassungsgerichtes missachtet.

Kurz nach den Weihnachtsfeiertagen wurde ein weiteres Gesetz verabschiedet, dass die Entscheidungsfindung der Verfassungsrichter reformiert. So ist für einen Beschluss zukünftig nicht mehr eine einfache Mehrheit unter fünf Richtern, sondern eine Zwei-Drittel-Mehrheit unter mindestens dreizehn Richtern notwendig, was die Funktionsfähigkeit des Gerichtes in Frage stellt.

Ebenfalls für Kontroversen sorgte ein neues Mediengesetz der PiS. Demnach werden Führungspositionen in den öffentlich-rechtlchen Rundfunkanstalten in Zukunft durch den polnischen Schatzminister anstelle des Rundfunkrates ernannt. Zudem sollen alle Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten in den nächsten Monaten eine Kündigung erhalten und erst nach Einzelfallprüfungen wieder eingestellt werden. Die Medienanstalten sollen damit in den Worten des Gesetzestextes zu "nationalen Kulturinstituten" umgebaut werden.

Kritiker und polnische Oppositionelle werfen der nationalkonservativen Regierung vor, mit den Reformen die Gewaltenteilung aufzulösen und die pluralistische Demokratie Polens zu einem autoritären Staat umzubauen.

Reaktion der Europäischen Union

Polen wird aus diesem Grund erstmals zum Subjekt des „Rechtsstaatsmechanismus“ der Europäischen Kommission. Dieses Instrument wurde 2014 geschaffen, um den Zustand der Rechtsstaatlichkeit von EU-Mitgliedsländern zu überprüfen und Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.

„Kürzliche Ereignisse in Polen, insbesondere der politische und rechtliche Streit um die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts, geben Anlass zur Sorge mit Blick auf die Respektierung der Rechtsstaatlichkeit“, heißt es in einer Mitteilung der Kommission zur Einleitung des Rechtsstaatsmechanismus in Polen. Der stellvertretende Kommissionspräsident Frans Timmermans will die Überprüfung jedoch nicht als Konfrontation der EU gegen Polen verstanden wissen: „Unser Ziel ist es, die Probleme zu lösen und nicht, jemanden zu beschuldigen oder polemisch zu sein.“

Der Rechtsstaatsmechanismus sieht ein mehrstufiges Verfahren vor: In der ersten Phase wird die EU-Kommission prüfen, ob es Anzeichen für eine „systembedingte Gefahr“ für die Rechtsstaatlichkeit in Polen gibt. Sollten diese Anzeichen eindeutig vorliegen, kann die polnische Regierung in der Folge offiziell zu Änderungen aufgefordert werden. Sollte die Regierung dies verweigern, können letztendlich Sanktionen von der EU verhängt werden, die bis zum Entzug von Stimmrechten in den supranationalen Institutionen reichen. Allerdings müssten dazu alle anderen EU-Mitgliedsstaaten einstimmig einen „schwerwiegenden Verstoß gegen EU-Grundwerte“ feststellen. Ungarns Regierungschef Viktor Orbán hat bereits angekündigt, im Falle einer solchen Abstimmung sein Veto einzulegen.

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