Ein Kompromissvorschlag für eine befristete Verteilung von Asylberechtigten in der EU

, von  Felix Thoma

Ein Kompromissvorschlag für eine befristete Verteilung von Asylberechtigten in der EU
Szene aus dem Flüchtlingscamp im griechischen Idomeni. © Fotomovimiento / Link/ CC-B-NC-ND 2.0 Lizenz

Ein verpflichtendes Verteilungssystem für Asylbewerber innerhalb der Europäischen Union scheitert bislang am Widerstand mehrerer Mitgliedsstaaten. Felix Thoma präsentiert einen Vorschlag für eine europäische Lösung der Flüchtlingskrise aus zehn Punkten, auf die sich alle EU-Mitglieder einigen könnten.

Ich sehe im folgenden Ansatz die einzige in sich stimmige Lösung, die einerseits die humanitäre Krise kurzfristig lösen kann, andererseits aber auch von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union langfristig mitgetragen werden kann, und für viele Länder sogar wirtschaftliche und nicht zuletzt kulturelle Potenziale bietet. Ein europäischer Kompromiss kann zwar unmöglich alle Forderungen von Ländern, Parteien und Gruppen erfüllen, aber durchaus die wichtigsten Kernforderungen europäischer Länder oder demokratischer Parteien, darunter den Erhalt des Schengener Abkommens und die Sicherung der Außengrenzen. Nationale Alleingänge müssen hingegen unbedingt vermieden werden. Dieser Vorschlag ist eine konsequente Fortsetzung der von Angela Merkel vertretenen und am 18.03.2016 auf dem EU-Gipfel mit der Türkei vereinbarten europäischen Lösung, aber versehen mit einer zeitlichen Differenzierung, um die Bereitschaft der Mitgliedsstaaten der EU für eine schnelle Verteilung einer großen Zahl an Flüchtlingen zu erhöhen.

Die 10 Eckpunkte:

  1. Die Außengrenze des Schengen-Raums wird gesichert.
  2. Die Registrierung und der geordnete Transport (z.B. mit dem Flugzeug oder mit Transitzügen) in die Aufnahmeländer erfolgt bereits in der Türkei. Erreichen dennoch Menschen die griechischen Inseln, so werden sie statt an das griechische Festland grundsätzlich in die Türkei zurückgebracht.
  3. Im Gegenzug werden die Grenzkontrollen an den Innengrenzen des Schengen-Raums aufgehoben und die Grenzzäune an den slowenischen Grenzen abgebaut.
  4. Die Sozialleistungen für Asylbewerber werden zwischen den europäischen Ländern dauerhaft hinsichtlich der Kaufkraft angeglichen, das heißt in Deutschland beibehalten und in ost- und südeuropäischen Ländern angehoben oder überhaupt erst eingeführt.
  5. Während eines ausgehandelten Zeitraums (z.B. 5 Jahre) werden asylberechtigte Flüchtlinge mithilfe von großzügigen Kontingenten auf alle Mitgliedsstaaten verteilt und erhalten von diesen Ländern die Sozialleistungen.
  6. Flüchtlinge, deren Asylgrund vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums wegfällt, müssen im Normalfall wieder in ihr Heimatland zurückkehren.
  7. Die Souveränität der Mitgliedsstaaten in der Einwanderungspolitik bleibt grundsätzlich unangetastet und die Instrumente des Asyls und der dauerhaften Einwanderung bleiben europarechtlich klar voneinander getrennt. Aufnahmeländer können also freiwillig entscheiden, einem gewissen Anteil (z.B. 25%) der Flüchtlinge auch nach Ablauf der Asylberechtigung einen dauerhaften Aufenthalt zu ermöglichen, z.B. sehr gut integrierten Flüchtlingen nach einer individuellen Einzelfallentscheidung.
  8. Wenn der Asylgrund von Flüchtlingen nach Ablauf des begrenzten Zeitraums andauert, erhalten sie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in der Europäischen Union. Sie können dabei ihren Wohnsitz unter allen Mitgliedsstaaten weitgehend frei wählen. Für die weiterhin von Sozialleistungen abhängigen Flüchtlinge kann im Falle einer hohen Nachfrage nach einzelnen Mitgliedsstaaten ein europäisch koordiniertes Verfahren unter Nutzung individueller Kriterien (z.B. den erworbenen Sprach- und Berufskenntnissen) über die Zuordnung auf bestimmte Länder entscheiden. Deutschland und andere wirtschaftsstarke Zielländer bereiten sich aber auf eine spätere Einwanderung vor und sichern zu, die Voraussetzungen zu schaffen, um nach Ablauf der Frist (z.B. 5 Jahre) von den noch in den anderen Mitgliedsstaaten verbliebenen Flüchtlingen nach und nach einen gewissen Anteil (z.B. 50%) dauerhaft aufnehmen zu können.
  9. Die Europäische Union setzt sich mit einer gemeinsamen Außenpolitik für die Bekämpfung der Fluchtursachen und die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in außereuropäischen Aufnahmeländern ein.
  10. Dieser Kompromiss mit den ausgehandelten Kontingenten und Anteilen wird in Deutschland, Europa und der Welt klar und deutlich kommuniziert, insbesondere auch über die Medien in Herkunftsländern der Flüchtlinge. 

Wie kann eine nachträgliche Umverteilung in der Praxis umgesetzt werden?

Einen großen Teil der Flüchtlinge nach Ablauf der Frist (z.B. 5 Jahre) ohne individuelle Prüfung in andere europäische Länder umzusiedeln, ist in einem Rechtsstaat natürlich nicht durchsetzbar. Zwangsmaßnahmen wie Abschiebungen können also nur das äußerste Mittel darstellen.

Gemäß der bestehenden EU-Daueraufenthaltsrichtlinie können Menschen nach einem 5-jährigen Aufenthalt in einem Land der Europäischen Union einen Daueraufenthaltsstatus in einem beliebigen Mitgliedsstaat erwerben, wenn sie dort regelmäßige Einkünfte nachweisen können und nicht von Sozialleistungen abhängig sind. Gut integrierte Flüchtlinge mit einem festen Arbeitsplatz können also nach Ablauf dieser 5 Jahre sowieso langfristig in ihrem Aufnahmeland bleiben.

Für arbeitslose Flüchtlinge greift diese Richtlinie aber bislang noch nicht, selbst wenn ihr Fluchtgrund nach 5 Jahren fortbesteht. Eine auch für diese Gruppe eingeführte Freizügigkeit verbunden mit einer Begrenzung der europaweit angeglichenen Sozialleistungen auf 5 Jahre würde aus wirtschaftlichen Gründen zu einer faktischen Umverteilung derjenigen führen, die keine Arbeit in ihrem zwischenzeitlichen Aufnahmeland gefunden haben, was besonders in Südeuropa viele Flüchtlinge betreffen würde. Neben dieser liberalen Regelung kann eine zentrale Zuteilung arbeitsloser Flüchtlinge und ihrer Familien auf europäische Länder mit ausreichenden Arbeitsmöglichkeiten als Bedingung für den fortlaufenden Erhalt von Sozialleistungen erfolgen.

Ist eine nachträgliche Umverteilung überhaupt wünschenswert?

Es entspricht sicherlich nicht die Idealvorstellung der meisten Flüchtlinge, erst einige Jahre in peripheren Mitgliedsstaaten zu bleiben und deren Landessprache zu lernen und sich danach in einem anderen Land mit einer anderen Sprache wieder neu einfinden müssen. Der springende Punkt ist aber, dass es angesichts der großen Anzahl von Schutzsuchenden gar nicht mehr darum gehen kann, alle Flüchtlinge kurzfristig und dauerhaft in Deutschland zu integrieren. Das ist einerseits nicht umsetzbar, weil die bestehenden Kapazitäten im Wohnungsbau und Bildungswesen in Deutschland dazu nicht ausreichen, andererseits aber auch nicht sinnvoll, weil angesichts der Waffenruhe und der leichten Hoffnung für einen Frieden in Syrien sowie im Irak die langfristige Bleibeperspektive der meisten Flüchtlinge heute noch gar nicht absehbar ist.

Stattdessen ist es vorrangig, dass alle Flüchtlinge in einer friedlichen Umgebung ein Dach – und zwar möglichst kein Zeltdach – über dem Kopf haben und überall vergleichbare grundlegende Sozial- und Bildungsleistungen erhalten. Außerdem sind ein weiterer Vertrauensverlust innerhalb der Europäischen Union und dramatische humanitäre Zustände zukünftig unbedingt zu vermeiden.

Es ist sowohl im Sinne der Regierungen als auch im Sinne der einzelnen Flüchtlinge von zentraler Bedeutung, möglichst früh für alle denkbaren Zukunftsszenarien für Syrien, Irak und Afghanistan grundlegende Beschlüsse zur Bleibeperspektive der Flüchtlinge in diesem Fall zu fassen und zu kommunizieren. Für eine konkrete Ausgestaltung dieser Entscheidungen, also nach welchem Verfahren die Flüchtlinge nachträglich umverteilt werden oder wieder in ihre Heimatländer zurückkehren, ist es angesichts der unklaren Zukunft des Nahen Ostens aber noch zu früh.

Zwar können nicht alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die hohen Erwartungen erfüllen, die viele Flüchtlinge insbesondere an die Bundesrepublik Deutschland richten. Gemeinsame Standards für die Asylpolitik in der Europäischen Union bedeuten aber schon einen großen Fortschritt für die meisten Flüchtlinge. Eine temporäre Aufnahme von Flüchtlingen kann durchaus von allen Ländern erwartet werden, die sich den europäischen Werten verpflichtet haben.

Dieser Beitrag erschien zunächst in voller Länge bei unserem Medienpartner Publixphere. Die 10 Eckpunkte des Vorschlages findet Ihr dort in einer noch ausführlicheren Darstellung.

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