Das europapolitische Lexikon, Teil 3

Binnenmarkt

, von  Julia Mayer

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Binnenmarkt

Im Europapolitischen Lexikon stellen wir Grundbegriffe rund um die EU vor. Teil 3: der Binnenmarkt.

Der Binnenmarkt ist ein gemeinsamer geographischer Raum ohne innere Grenzen, in dem der freie und unbeschränkte Verkehr von Waren, Personen, Kapital und Dienstleistungen gewährleistet ist. Mit dem Binnenmarkt bilden die Mitgliedstaaten der EU den größten Binnenmarkt weltweit.

Das Binnenmarktkonzept des Lissabon-Vertrags kennt vier Grundfreiheiten, nämlich den freien Verkehrs von Waren, Kapital, Personen und Dienstleistungen. Ergänzt werden diese vier Freiheiten durch die Zahlungsverkehrsfreiheit, die auch als fünfte Grundfreiheit bezeichnet wird. Die Grundfreiheiten haben die Funktion, grenzüberschreitende wirtschaftliche Aktivitäten vor Benachteiligungen gegenüber entsprechend rein innerstaatlichen Vorgängen zu schützen. Dadurch sollen die noch formal bestehenden Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten wirtschaftlich an Bedeutung verlieren. Die Grundfreiheiten müssen von allen Teilnehmer*innen am Markt geachtetet werden. Die Aufgabe der EU-Mitgliedstaaten besteht darin zu garantieren, dass die Freiheiten auch tatsächlich geachtet werden.

1996 legte die Europäische Kommission auf Grundlage von Befragungen in den Vorjahren einen umfassenden Bericht zur „Wirkung und Wirksamkeit des Binnenmarktes“ der Europäischen Union vor. Darin wird herausgearbeitet, dass das Binnenmarktprogramm 300.000 bis 900.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen hat.. Der Wirtschaftsstandort Europa ist durch den Binnenmarkt auch für ausländische Investor*innen und Unternehmen attraktiv, da in jedem Mitgliedstaat die gleichen Standards und Regeln gelten.

Letztendlich ist der Binnenmarkt ein wichtiger Bestandteil der europäischen Integration. Auch wenn er in seiner aktuellen Form erst seit dem Vertrag von Maastricht (1993) besteht, ist die grundlegende Idee sehr viel älter: 1957 einigten sich die damaligen Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Italien) darauf, wirtschaftlich enger zusammenzuarbeiten. In den Römischen Verträgen vereinbarten sie dazu bereits die Schaffung eines gemeinsamen Marktes, auf dem sich Personen, Kapital, Dienstleistungen und Waren frei bewegen können.

Ergänzt wird der Binnenmarkt durch die Zollunion. Weil beim Verkehr von Waren zwischen den Mitgliedstaaten keine Zölle am Grenzübergang anfallen, müssen diese Zölle bereits dann gezahlt werden, wenn Waren von außerhalb der EU in einen Mitgliedstaat gebracht werden.

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