Deutschland wird seine finanzielle Souveränität aufgeben und einer undemokratischen Institution alle Vollmachten geben, um über die hart verdienten deutschen Steuergelder zu entscheiden – das zumindest behauptet ein Videobeitrag von Abgeordneten-Check. Niklas Kramer analysiert die Argumente und entkräftet sie. Sein Fazit: Das Video basiert auf Halbwahrheiten und spielt mit der Angst und Unwissenheit der Menschen.

Über 75.000 Klicks hat das Video, die Tendenz ist steigend. Die gut animierte Verschwörungstheorie geht ungefähr so: Mit dem ESM-Vertrag wurde eine böse Institutionen geschaffen, in der nun ein mit unbegrenzten Vollrechten ausgestatteter dubioser Gouverneursrat dazu übergehen kann, soviel Gelder zu verteilen, wie er will. Am Ende wird der aufgebrachte Zuschauer aufgefordert, eine Petition auf abgeordeneten-check.de zu unterzeichnen.

Abgeordneten-check.de präsentiert sich als neutrales Kontollorgan von Abgeordneten und orientiert sich mit dem Namen bei renomierten Seiten wie Votewatch oder Abgeordnetenwatch. Die Seite stellt Bürgerinitiativen vor und erfragt bei Bundestagsabgeordneten deren Meinung zu den jweiligen Anliegen. Neutral ist die Seite jedoch nicht. Dazu kommt, dass die Seite personell mit den Bürgerinitiativen verbunden ist.

„Spiegel online“ hat bereits einen entkräftenden Artikel gegen das Video verfasst. Auf der Seite von abgeordneten-check.de wehrt man sich jedoch und meint, dass „Spiegel online“ polemisiere ohne wirkliche entkräftende Argumente zu bringen. Das einzige Gegenargument der Autorin sei, dass der Vertragsentwurf bereits seit Mai vorgelegen habe. Ernsthaft? Da fragt man sich, ob abgeordneten-check.de den Artikel überhaupt gelesen hat.

Das Video mit dem Titel „Stoppt EU-Schuldenunion (ESM-Vertrag)!“ wurde am 31. August 2011 bei Youtube veröffentlicht.

Einige Argumente gegen die Behauptungen im Video

Deutschland hat seine finanzielle Souveränität nicht abgegeben

Deutschland hat mitnichten seine Souveränität abgegeben. Im Gouverneursrat sitzen die Finanzminister, die die wichtigsten Entscheidungen bezüglich des Kapitalstocks mit Einstimmigkeit gem. Art. 4 (2) und (3) in Verbindung mit Art. 5 (6) ESM-Vertrag durchführen. Die restliche Kontrolle ist dann - völkerrechtlich üblich - Sache des innerstaatlichen Verfassungsrecht, was ohnehin über solchen Verträgen steht (notfalls könnte man einen Vertrag immer auch einseitig kündigen!).

In Deutschland ist dies das Grundgesetz, bei dem der Bundestag ein Zustimmungsrecht besitzt. Dies ist Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass im Übrigen der Aussage, Deutschland würde seine finanzpolitische Hoheit aufgeben (das wäre verfassungswidrig!), eine klare Absage erteilt hat. Auf abgeordneten-check.de kann man allerdings auch hier wieder einen Artikel lesen, der dies zunächst fadenscheinig in Frage stellt. Zwar wird die Wahrheit am Ende doch indirekt eingeräumt – dass man aber im Video explizit das Gegenteil behauptet, davon ist nichts zu lesen!

Immunität ist gängige Praxis

Im Video wird ferner dramatisiert, dass die ESM-Institution Immunität genießen würde und verkauft dies so, als könne im Folgenden nichts mehr dagegen unternommen werden. Dagegen ist Folgendes zu sagen: Erstens, ist es völkerrechtliche Praxis, dass internationale Organisationen und ihre Mitarbeiter über solche Rechte verfügen. Grund dafür ist, dass man den einseitigen Zugriff von Staaten verhindern und die Gleichberechtigung gewährleisten will. Das ist im Übrigen auch bei dem IWF der Fall. Der im Video gemachte Hinweis auf Art. 27 Nr. 4 ESM-Vertrag, dass auch Regierungen der einseitige Zugriff verwehrt wird, ist ebenfalls irreführend. Dieser Artikel soll lediglich verhindern, dass sich Luxemburg, in dem die ESM-Institution sitzen wird, sich das ganze Geld unter den Nagel reißt. Dass der ESM ohnehin seine Gelder an harte Bedingungen knüpfen muss und insofern solche Rechte auch seiner Durchsetzungsfähigkeit dienen, wird ebenfalls nicht genannt.

Zweitens, ist es im Völkerrecht bereits gängige Praxis, dass Immunitätsregeln dann nicht anzuwenden sind, sobald die Organisation keine andere Form von Rechtsschutz bereitstellt, die insbesondere den elementaren Anforderungen von Fairness, Transparenz und Effektivität erfüllen [1].

Keine rationale Debatte gewollt

Offenbar wollen die Autoren des Videos die kommende Entscheidung im Bundestag zum ESM negativ beeinflussen. Dafür ist ihnen jedes Mittel Recht. Sei es auch mit Lügen und Halbwahrheiten, die die Bürger noch weiter verunsichern. Natürlich gibt es auch kritische Punkte, etwa dass Insolvenzen nur begrenzt möglich sein werden. Doch diese müssen fair und ehrlich behandelt werden!

Abgeordneten-check.de ignoriert jedoch, dass es in einer rationalen Debatte um die sorgfältige Abwägung von Pro- und Kontraargumenten geht. Ein wichtiges Pro-Argument wäre beispielsweise, dass der ESM - rechtlich legitimiert - versuchen soll, Europas Handlungsfähigkeit gegenüber den Finanzmärkten zu behaupten.