Als umfassende „Offensive für Wachstum und Arbeitsplätze“ bedarf die Initiative laut Kommission der „Mobilisierung aller Akteure in Europa“. Damit ist auch die Europa-Union Deutschland (EUD) angesprochen. Die EUD hatte sich bereits auf dem Bundeskongress am 6.12.2009 für ein neues, nachhaltiges Wettbewerbsmodell" als Nachfolger der Lissabon-Strategie ausgesprochen und ein gemeinsames europäisches Vorgehen gefordert.
Der Plan löst die Lissabon-Strategie ab, die in diesem Jahr ausgelaufen ist. Im Vergleich dazu will die Strategie „Europa 2020“ angesichts der Herausforderungen durch die Globalisierung und die Wirtschafts- und Finanzkrise eine programmatisch, materiell und institutionell völlig neue Stufe der Wirtschaftsintegration erreichen. Beschränkte sich die Lissabon-Strategie noch darauf, in der nationalen und europäischen Politik dem singulären Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit einen höheren Stellenwert zu verschaffen, wird nun der Anspruch erhoben, die „Vision der europäischen sozialen Marktwirtschaft im 21. Jahrhundert“ zu formulieren und umzusetzen. Dabei wendet sich die Kommission von den globalen „Benchmarks“ ab, die noch der Maßstab für die Lissabon-Strategie waren. Stattdessen soll sich Europa in einer autonomen Entwicklung selbst behaupten und auf dieser Basis eine führende Rolle bei der „Gestaltung der künftigen Weltwirtschaftordnung im Rahmen der G-20“ spielen.
Die neue Strategie stützt sich auf drei Elemente: drei „Wachstumsprioritäten„als Zielbeschreibung, fünf“Kernziele„als messbare Parameter und sieben „Leitinitiativen“ als spezifische Aktionspläne:
Die drei Wachstumsprioritäten sind:
- Intelligentes Wachstum: Entwicklung einer auf Wissen und Innovation gründenden Wirtschaft
- Nachhaltiges Wachstum: Förderung einer emissionsarmen, Ressourcen schonenden und wettbewerbsfähigen Wirtschaft
- Integratives Wachstum: Förderung einer Wirtschaft mit hohem Beschäftigungsniveau sowie sozialem und territorialem Zusammenhalt.
Die fünf Kernziele lauten:
- 75 % der Menschen im Alter von 20 und 64 Jahren sollen in Arbeit stehen.
- 3 % des BIP der EU soll in Forschung und Entwicklung (F&E) investiert werden.
- Die „20/20/20“-Klima- und Energieziele müssen verwirklicht werden.
- Der Anteil der Schulabbrecher muss auf unter 10 % zurückgehen, und 40 % der jungen Menschen sollen eine Hochschulausbildung absolvieren.
- 20 Mio. weniger Menschen als bisher sollten von Armut betroffen sein.
Die sieben Leitinitiativen lauten:
1.Innovationsunion – Neuausrichtung der F&E- und Innovationspolitik auf die wichtigen Herausforderungen unter Überbrückung der Kluft zwischen Wissenschaft und Markt, damit Erfindungen zu Produkten werden können. Beispielsweise könnte das Gemeinschaftspatent jedes Jahr zu Einsparungen von 289 Mio. EUR für die Unternehmen führen.
2.Jugend in Bewegung – Förderung der Qualität und Attraktivität der Europäischen Hochschulen durch Unterstützung der Mobilität von Studenten und jungen Fachkräften. Eine konkrete Maßnahme wäre, in den Mitgliedstaaten ausgeschriebene Stellen in ganz Europa besser zugänglich zu machen, indem berufliche Qualifikationen und Erfahrung in angemessener Weise anerkannt werden.
3.Digitale Agenda für Europa – Erzielen nachhaltiger wirtschaftlicher und sozialer Vorteile durch einen digitalen Binnenmarkt auf der Grundlage des Hochgeschwindigkeitsinternet. Dieses sollte bis 2013 allen Europäern zugänglich sein.
4.Ressourcenschonendes Europa – Unterstützung der Umstellung auf eine ressourceneffiziente und emissionsarme Wirtschaft. Europa sollte seine Ziele für 2020 im Hinblick auf Energieproduktion, -effizienz und -verbrauch einhalten. Auf diese Weise könnten bis 2020 bei Öl- und Gasimporten 60 Milliarden EUR eingespart werden.
5.Industriepolitik für umweltfreundliches Wachstum – Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industriestruktur nach der Krise, Förderung des Unternehmergeistes und Entwicklung neuer Kompetenzen. Hierdurch würden Millionen neuer Arbeitsplätze entstehen.
6.Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten – die Voraussetzungen für die Modernisierung der Arbeitsmärkte schaffen, um das Beschäftigungsniveau anzuheben und die Nachhaltigkeit unserer Sozialmodelle in einer Zeit zu sichern, in der die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen.
7.Europäische Plattform gegen Armut – Gewährleistung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts durch Unterstützung der armen und sozial ausgegrenzten Menschen, indem sie in die Lage versetzt werden, sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen.
Die Implementierung soll von einem effizienten Controlling begleitet werden. Die politische Verantwortung dafür sollen die Staats- und Regierungschefs mit ihrer hohen Autorität übernehmen.
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