Auf der Flucht vor politischer und religiöser Verfolgung, Armut und Hunger, Gewalt und Krieg lassen unzählige Menschen ihr Leben, um nach Europa zu gelangen. Jedes Jahr sterben dabei an Europas Grenzen tausende Menschen. Bis 2020 werden noch dazu bis zu 50 Millionen Klimaflüchtlinge erwartet – die kritische Situation wird sich also nicht entspannen.
Die Europäische Union wird ihrer Verantwortung diesen Menschen gegenüber trotz oft gegenteiliger Bekundungen in keinster Weise gerecht. Vor diesem Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 23. Februar 20121 ein gutes Zeichen.
Das Verhalten der Küstenwache? Illegal.
Geklagt hatten 24 afrikanische Bootsflüchtlinge, die im Mai 2009 von der italienischen Küstenwache auf offenem Meer aufgegriffen und ohne die Möglichkeit, Asyl zu beantragen, nach Libyen zurückgeschickt worden waren. Die Straßburger RichterInnen stellen in ihrem Urteil fest, dass diese Praxis gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, da den Flüchtlingen in den libyschen Lagern Folter und eine Abschiebung in ihre Heimatländer Eritrea und Somalia gedroht hätten.
Der gängigen Praxis, Flüchtlinge durch nationale GrenzschützerInnen – unter Mithilfe der EU-Grenzschutzagentur Frontex – in die Herkunftsländer zurück zu bringen, wurden so Grenzen aufgezeigt und die Rechte von Flüchtlingen an den EU-Außengrenzen gestärkt.
Dass die Europäische Union den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte braucht, um an Werte erinnert zu werden, die die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf der internationalen Ebene gerne für sich in Anspruch nehmen, bestätigt, wie sehr es an einer auf der Menschenwürde jedes Einzelnen basierenden Flüchtlings- und Asylpolitik fehlt. Dabei hat sich die EU bereits dazu verpflichtet keinen Mensch ohne die Möglichkeit, Asyl beantragen zu können, in Herkunftsländer welcher Art auch immer abzuweisen.
Flüchtlingspolitik solidarisch gestalten
Der Schutz vor dem so genannten „refoulement“, der Abschiebung in unsichere Heimatländer, muss gewährleistet sein. Auch muss jeder einzelne Fall individuell geprüft und schnellstmöglich beschieden werden. Nach dem Dublin II-Abkommen ist der Mitgliedsstaat für Asylanträge zuständig, in dem ein Flüchtling die EU zuerst betreten hat. Die meisten Flüchtlinge kommen im Mittelmeerraum in der EU an. Eine Folge dieses geltenden Prinzips ist, dass die administrativen Kapazitäten in den betroffenen Regionen überlastet sind und lange nicht alle Asylanträge bearbeiten können.
Damit ist klar: die europäische Flüchtlingspolitik muss von Solidarität getragen werden, wenn sie erfolgreich und menschlich sein will. Einzelne Mitgliedstaaten dürfen nicht mit den Problemen, die durch Migration entstehen können, allein gelassen werden. Die finanzielle, logistische und administrative Last ist zu teilen. Alle Länder der Europäischen Union müssen – in Abhängigkeit ihrer Kapazitäten – Flüchtlinge aufnehmen. Dies heißt auch, dass das Dublin II-Abkommen grundsätzlich modifiziert werden muss.
Obwohl der Vertrag von Lissabon die Entwicklung eines gemeinsamen Asylstatus anstrebt (Art. 78 AEUV), fehlt bisher die entsprechende Umsetzung. Derzeit gibt es keine Asylbestimmungen für Klimaflüchtlinge und Verfolgte auf Grund von Geschlecht, sowie Flüchtlinge aus wirtschaftlichen Gründen. Im Gegenteil sind die Asylverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU weiterhin sehr unterschiedlich. Wenn ein Asylantrag abgelehnt wird, müssen die Betroffenen teilweise bis zu 15 Jahre in Abschiebehaft verbringen, ohne die Möglichkeit, Arbeit aufzunehmen, ohne Zukunftsperspektive. Dies widerspricht den Prinzipien der Genfer Flüchtlingskonvention, von den allgemeinen Menschenrechten ganz zu schweigen.
Die EU muss an ihre Werte erinnert werden
Vor allem bedarf es insgesamt einer konsistenten europäischen Flüchtlingspolitik unter Kontrolle des Europäischen Parlaments. Zwischenstaatliche Lösungen in der Flüchtlingspolitik à la Italien-Libyen bedürfen der europaparlamentarischen Kontrolle nicht entzogen werden. Das gilt auch für die Aktivitäten der EU-Grenzschutzagentur Frontex bei der die Nationalstaaten Unterstützung bei der Grenzsicherung anfordern können. Frontex werden regelmäßig Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. Die Befugnisse, Kompetenzen sowie die demokratische Legitimierung von Frontex sind nicht eindeutig geregelt. Seine Arbeit ist nicht transparent, was einen objektiven Meinungsbildungsprozess der Gesellschaft verhindert.
Ausgelöst durch den Anstieg der Flüchtlingsströme, nicht nur im „Arabischen Frühling“, ist das Politikfeld der Flüchtlingspolitik bei Kommission, Europäischem Rat und Parlament wieder stärker in den Fokus gerückt. Von diesen Institutionen und auch zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Amnesty international wurden Initiativen gestartet, um schnell auf die gegebene Situation in Lampedusa etc. zu reagieren. Diese Ereignisse wurden von den Medien stark begleitet, andere Flüchtlingsströme (zum Beispiel aus Syrien in die Türkei) wurden dagegen außer Acht gelassen, was häufig auf innenpolitische Gründe zurückzuführen ist.
Das schlechte Asylsystem ist ein weiterer Grund für eine gemeinsame Politik auf EU-Ebene. Wie es scheint, muss die Europäische Union regelmäßig von zivilgesellschaftlichen Organisationen und über Schreckensbilder und -berichte an ihre Ziele und Werte erinnert werden. Es bleibt zu hoffen, dass Fortschritte wie das Urteil des EGMR bei den Verantwortlichen gehört werden und Anstöße geben!
Dieser Artikel basiert auf einer Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Soziales der Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland vom 29. Februar 2012.
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