In ihrer Richtlinie über Bau- und Dienstleistungskonzessionen drängt die Kommission auf eine Marktöffnung in der Wasserversorgung. Städte und Gemeinden werfen der Kommission hingegen vor, ihre Kompetenzen zu überschreiten. Sie wittern die Privatisierung der kommunalen Wasserversorger durch die Hintertür und sehen sich ihrer Autonomie beraubt.

Wasser ist ein Menschenrecht

Ohne Frage ist der Streitpunkt hochsensibel. Sauberes und bezahlbares Trinkwasser gehört zu den fundamentalen Lebensnotwendigkeiten. Wasser ist nicht irgendein Gut, sondern die Essenz unseres Erdendaseins. In ihrer Resolution 64/292 aus dem Jahr 2010 erhob die UN Vollversammlung einwandfreies und sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung sogar zum Menschenrecht, das unverzichtbar für den vollen Genuss des Lebens und aller Menschenrechte ist [1].

Aber auch die EU hält in ihrer Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 fest, dass „(...) Wasser (...) keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut [ist], das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“ [2]. Weiter ging 2012 das Europäische Parlament, welches sich in einem Entschluss dafür aussprach, den Zugang zu Wasser zu einem Grundrecht zu erheben [3]. Diese Beispiele unterstreichen eindrücklich, welcher Rang dem Gegenstand der Debatte zukommt.

Privatisierung durch die Hintertür?

In ihrer Richtlinie über Bau- und Dienstleistungskonzessionen drängt die Kommission nun auf eine Marktöffnung im Bereich Wasserversorgung. So sieht die Richtlinie vor, dass Aufträge mit einem Volumen von mehr als 5 Millionen Euro EU-weit ausgeschrieben werden müssen. Nach den Worten des Kommissars für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Michel Barnier, soll dadurch die Transparenz bei der Auftragsvergabe der Kommunen gestärkt werden. Wenn Aufträge an private Unternehmen vergeben werden, müsse dies auf transparente und wettbewerbsgestützte Weise geschehen. Für Barnier steht fest, Preis als einziges Kriterium der Auftragsvergabe, beeinträchtige die Qualität der Wasserversorgung nicht.

Das sehen die Kommunen anders. Sie argumentieren, mit der Privatisierung könnten steigende Preise und eine sinkende Qualität der Trinkwasserversorgung einhergehen. Jüngere empirische Studien legen nahe, dass die Privatisierung der Wasserversorgung im Durchschnitt keine Effizienz- oder Kostenvorteile mit sich bringt. Dies wird etwa auf den hohen Investitionsbedarf in die Leitungsinfrastruktur zurückgeführt [4], [5]. Ganz im Gegenteil lässt das Beispiel England vermuten, dass die Orientierung der Konzerne an der Gewinnmaximierung das Ziel einer effizienteren und günstigeren Wasserversorgung durch Privatisierung torpediert [6].

Eben jene multinationale Konzerne, die kommunalen Versorgern mit Dumpingpreisen durch Marktmacht das Leben schwer machen könnten, fürchten die Kommunen. Denn: Städte und Gemeinden rechnen damit, dass die Richtlinie erst der erste Schritt auf dem Weg zu einer flächendeckenden Privatisierung der Wasserversorgung ist. Für diese Sorge spricht etwa, dass die Troika in Griechenland und Portugal die Privatisierung öffentlicher Wasserversorger fordert. Auf eine schriftliche Anfrage von NGOs vom 15. Mai 2012 bezüglich Privatisierungsabsichten der Kommission im Bereich Wasserversorgung, antwortete die Kommission, dass eine umsichtige Privatisierung der Wasserversorgung Vorteile für die Gesellschaft bringen könne.

Im Kern dieser Debatte dreht es sich also auch um eins: Kompetenz – und die Frage, wer die Wasserversorgung zu regulieren hat. Städte und Gemeinden sehen die Kommission in ihren Zuständigkeitsbereich eindringen und machen eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips geltend. Dieses schließt ein Tätigwerden der Union dann aus, wenn eine untergeordnete politische Einheit eine Angelegenheit wirksam regeln kann. Bei der Wasserversorgung ist das wohl der Fall.

Europäisches Parlament zeigt sich irritiert

Nicht nur die Kommunen, auch das Europäische Parlament (EP) zeigt sich vom Verhalten der Kommission irritiert. So wandte sich das EP in einer schriftlichen Anfrage an die Kommission [7]. Darin stellte das EP fest, dass eine Privatisierungsabsicht der Neutralitätsverpflichtung der Kommission, in Sachen öffentlicher oder privater Wasserversorgung, zuwider laufe. Auch zieht das EP in Erwägung, dass es sich um einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip handeln könnte und stärkt den Kommunen damit indirekt den Rücken.

Schallende Klatsche für die Zivilgesellschaft

Schwer wiegt auch, dass die Haltung der Kommission den Zielen der Europäischen Bürgerinitiative „right2water“ zuwiderläuft. Diese fordert nämlich den freien Zugang zu Trinkwasser, was deren Ansicht nach nur durch die öffentliche Hand sichergestellt werden könne. Die europäische Bürgerinitiative ist ein Mittel direkter Demokratie, bei dem sich eine Million EU-Bürger aus mindestens 7 Mitgliedstaaten mit einem Anliegen an die EU-Kommission wenden können. Diese entscheidet dann, ob und wie sie tätig wird. Gerade da es ein wesentliches Ziel der Bürgerinitiative ist, dem oft zitierten Demokratiedefizit der EU durch die direkte Einbeziehung der Bürger entgegenzuwirken, ist das Verhalten der Kommission kurzsichtig.

Mit ihren Vorstößen erweckt die Kommission den traurigen Eindruck, einen möglichen Erfolg der Bürgerinitiative, durch das Schaffen politischer Tatsachen, bereits im Voraus untergraben zu wollen oder deren Begehren doch äußerst gering zu achten. Dies wird durch die Tatsache noch verschärft, dass sich die Kommission bei ihrem Vorstoß offenbar hauptsächlich von Vertretern der Wasserwirtschaft und artverwandter Industrien beraten lies [8]. Das ist eine schallende Ohrfeige in das Gesicht des engagierten Bürgers, dessen beträchtlicher Aufwand im Zuge der Europäischen Bürgerinitiative dadurch ins Leere zu laufen droht.

Die Frage ist: sollte die Kommission einer laufenden Bürgerinitiative, die nüchtern betrachtet noch Aussicht auf Erfolg hat, zuwider handeln? Auch wenn sie das darf: klug ist es nicht. Insbesondere dann nicht, wenn sie durch ihr Tätigwerden in Verdacht gerät, gegen die sensible Kompetenzverteilung im politischen Gefüge der EU zu verstoßen und – willentlich oder nicht - der Vollstrecker kommerzieller Interessen zu sein.

Ob die Kommission die Privatisierung der Wasserversorgung EU-weit anstrebt, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit völliger Sicherheit sagen. Wahrscheinlich ist jedoch ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip. Davon abgesehen steht fest: an Fingerspitzengefühl hat es die Kommission allemal missen lassen. Zu mehr demokratischer Legitimität dürfte ihr Verhalten wohl kaum führen.