Ist das Parlament mit 50 schon reif ?

, von  Übersetzt von Emilie Valleix und Hanna Gieffers, Pauline Gessant

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Ist das Parlament mit 50 schon reif ?

Dieses Jahr feierte das Europäische Parlament sein 50. jähriges Jubiläum. Am 19. März 1958 fand nämlich die Gründungssitzung der neuen „Gemeinsamen Versammlung“ statt, die wenige Jahre später, im Jahre 1962 in „Europäisches Parlament“ umbenannt wurde.

Seitdem hat das Europäische Parlament viele Veränderungen erlebt. Ursprünglich setzte es sich aus 142 Abgeordneten zusammen, die von 6 Ländern ernannt und von den nationalen Parlamenten beauftragt waren; heute besteht es aus 785 Abgeordneten, die in einer allgemeinen Direktwahl gewählt werden und welche die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vertreten. Durch den Vertrag von Lissabon wurde die Anzahl der Abgeordneten auf 750 - plus Präsident des Parlaments – heruntergesetzt.

Dennoch wird es immer das einzige gewählte multinationale Parlament der Welt sein. Außerdem ist es die einzige direkt gewählte europäische Einrichtung seit 1979, das heißt seit der ersten Europawahl.

Zunehmende Kompetenzen

Die Kompetenzen des Europäischen Parlaments haben sich ständig erweitert. Als sie geschaffen wurde, hatte die „Gemeinsame Versammlung“ lediglich beratende Funktionen. Der Maastrichter Vertrag verlieh ihr 1992 ein Mitentscheidungsrecht. Zusammen mit dem Ministerrat kann das Parlament von nun an Gesetzestexte ablehnen. Anfangs auf wenige Bereiche beschränkt, wird dieses Mitentscheidungsverfahren des Parlamentes heute in vielen Gebieten angewendet, wie etwa im freien Waren-, Arbeitnehmer- und Dienstleistungsverkehr, bei der Niederlassungsfreiheit, beim Binnenmarkt, bei der Arbeit, bei der Kooperation der Zölle, bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, bei der Chancen- und Behandlungsgleichheit, im Bereich der Erziehung, Aus- und Weiterbildung, im Bereich der Kultur, der Gesundheit, des Verbraucherschutzes, der Umwelt, in der Forschung, usw.

Zudem sieht der Vertrag von Lissabon eine weitere Ausweiterung der vom Mitentscheidungsverfahren betroffenen Kompetenzbereiche vor, vor allem im Bereich der Justiz, der Innenpolitik, der Gemeinschaftshandelspolitik und der Agrargesetzgebung. Sollte der Vertrag ratifiziert werden, dann würden 90 Gesetzesbereiche vom Mitentscheidungsverfahren betroffen sein.

Das Europa-Parlament hat außerdem eine haushaltspolitische Macht, weil es das letzte Wort über die nicht obligatorischen Ausgaben des Parlamentes hat sowie das Recht besitzt, gesamte Projekte abzulehnen. Der Haushaltskontrollausschuss des Parlamentes überprüft auch die Verwendung des EU-Haushalts und stimmt jährlich darüber ab. Der Vertrag von Lissabon verstärkt diese Macht, weil durch ihn nicht mehr die Unterscheidung zwischen obligatorischen und nicht obligatorischen Ausgaben gemacht wird.

Eine Stärkung der Rolle des Parlamentes innerhalb der EU Institutionen

Das Parlament hat ein Kontrollrecht gegenüber der Europäischen Kommission, weil es die Ernennung des Präsidenten der Kommission durch den Rat sowie die Ernennung der Kommissare bestätigen muss. Wegen eines Berichtes des vom Parlament zusammengesetzten Expertenrates musste zum Beispiel 1999 die Santer Kommission zurücktreten. 2004 stellte sich das Parlament gegen die von Barroso geführte Kommission, indem es sein Vetorecht gegen die Ernennung des Italieners Rocco Buttiglione als Justiz- und Innenkommissar einlegte. In diesem Bereich sieht der Vertrag von Lissabon auch eine Verstärkung der Macht des Parlamentes vor: dieses soll nämlich dazu ermächtigt werden, den Präsidenten der Kommission nach Vorschlag des Europäischen Rats zu wählen, der so das Ergebnis der Europawahlen berücksichtigen muss.

Dem Europäischen Parlament gelang es, seine eigenen Rechte ausschlaggebend zu stärken. Erstens zeigte es, dass es Entscheidungen von allgemeinem Interesse für die europäischen Bürger treffen konnte. Zweitens zeigte es seine Unabhängigkeit, als es Vorschläge der Kommission und des Rates z.B. über die Liberalisierung der Hafendienstleistungen oder den Finanzkompromiss vom Dezember 2005 ablehnte. Drittens veränderte es mehrere Richtlinienvorschläge der Kommission (Richtlinie über Softwarepatente in Europa, Dienstleistungsrichtlinie, usw.).

Der Einsatz des Parlaments für die Menschenrechte, die Demokratie und das Staatsrecht, vorwiegend durch den jährlich verliehenen Sakharov Preis, trägt ebenso zur Verstärkung seiner Macht bei.

Eine verbesserungsdürftige Repräsentanz der Bürger

Trotz der zunehmenden Kompetenzen des Parlaments und seiner wesentlichen Rolle für die Bürger - Beispielsweise bei der Reach-Richtlinie über Chemikalien - bleibt die Wahlbeteiligung bei der Europawahl niedrig. 2004 betrug sie kaum mehr als 45 %. In einer kürzlich erschienenen Eurobarometer-Umfrage kann man lesen, dass drei Viertel der europäischen Bürger nicht einmal wissen, wann die nächste Europawahl stattfindet, obwohl diese schon für 2009 geplant ist.

Die demokratische Legitimität des Parlamentes, die es durch seine allgemeine und direkte Wahl bekommt darf dieses Problem der Repräsentanz nicht verdecken. Obwohl der Vertrag von Lissabon die Rolle des Parlamentes als Institution der Bürgervertretung auf EU-Ebene erneut bestätigt - der Artikel 8A2 sieht nämlich vor, dass „auf EU-Ebene die europäischen Bürger durch den Parlament direkt vertreten sind“ – bleibt das Verhältnis zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Bürgern distanziert.

Die Wahl des Europäischen Parlaments braucht eine stärkere europäische Dimension...

Auf nationaler Ebene sind die Parteien das Bindeglied zwischen dem Parlament und den Bürgern. Jedoch fällt es den europäischen Parteien schwer, diese Rolle zu übernehmen, vor allem, weil die meisten von ihnen weder ein europäisches Wahlprogramm noch eine gemeinsame europäische Wahlkampagne haben. Auf nationaler Ebene haben die politische Parteien klar definierte Aufgaben: sie entwickeln Wahlprogramme, nennen Spitzenkandidaten und besprechen getroffenen Entscheidungen. Auf europäischer Ebene ist dafür noch niemand zuständig. Zwar sind die europäischen Abgeordneten nach politischer Richtung und nicht nach Nationalitäten gruppiert, aber das reicht nicht.

Gibt es 2009 vielleicht eine Wende?

Die Wahl des europäischen Parlamentes braucht eine klare Fokussierung, die Wahl des Kommissionspräsidenten hängt nämlich davon ab. Die im Vertrag von Lissabon vorgesehenen neuen Wahlmodalitäten des Präsidenten der Europäischen Kommission sollten ermöglichen – falls der Vertrag ratifiziert wird -, dass die Wahlkampagne sich um dieses Ziel und um das Programm der Kandidaten dreht. Dafür müssen jedoch auch die europäischen Parteien mitspielen und einen Kandidaten für den Posten des Kommissionspräsidenten vor jeder Wahl des Europäischen Parlaments ernennen, indem sie länderübergreifenden Wahllisten vorschlagen und europaweite Wahlkampagnen starten.

Die Wahl des Europäischen Parlaments braucht eine stärke europäische Dimension, damit die Bürger über die Richtung der Politik, die von der Europäischen Union geführt wird besser entscheiden können. Außerdem müssen die nationalen Parteien ihre Position und ihre Arbeitsschwerpunkte für die nächste Legislaturperiode des Europaparlaments innerhalb der europäischen Parteien klar zum Ausdruck bringen.

Vielleicht sollte auch der Arbeitsrhythmus des Europäischen Parlaments geändert werden, um den Abgeordneten mehr Zeit zu geben, den Bürgern in ihrem Wahlkreis über ihre Arbeit im Parlament und über die getroffenen Entscheidungen zu berichten. Erst wenn den Bürgern die Macht der europäischen Abgeordneten bewusst wird werden sie wahrscheinlich die Auswirkungen der Europäischen Union auf ihren Alltag erkennen. Nur so kann sich ein gemeinsamer europäischer Raum entwickeln.

Damit die Europarlamentarier auf ihre Amtszeit stolz sein können

Obwohl es kein Initiativrecht hat, verfügt das Europäische Parlament als einzige direkt gewählte Institution der EU über eine unvergleichbare Legitimität, da es einen entscheidenden Einfluss auf die politische Richtung der EU ausübt. Damit das Parlament aber den politischen Willen der Wähler wiederspiegelt muss es auf der Basis eines europäischen Wahlkampfes gewählt werden und nicht nach nationalen Gesichtspunkten.

Ein demokratisches und bürgernahes Europa braucht ein Parlament mit erweiterten Kompetenzen, dass seinen Bürgern auf einer echten europäischen Basis Rechenschaft liefern kann. Es liegt in der Verantwortung der Politikerinnen und Politiker die Europawahlen nicht mehr als „Wahlen zweiter Klasse“ oder als Trostpreis gegenüber eines Amtes auf nationaler Ebene anzusehen.

Zwar können wir uns über die Erweiterung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments nur freuen, da sie einen spürbaren Demokratisierungsfortschritt der Europäischen Union darstellt, dennoch müssen wir auf die Verantwortung des Parlamentes gegenüber den europäischen Bürgern die es vertritt achten. Nur so, durch gestärkte Rechte und durch eine von 492 Millionen Bürgern gegeben Legitimität, kann das Europäische Parlament zu seiner vollen Reife gelangen und die Richtung der europäischen Politik nach seinen Vorstellungen ändern.

Bild : Fotografie des europäischen Parlamentes von Cédric Puisney.

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Ihr Kommentar
  • Am 1. Oktober 2008 um 11:27, von  Christine Fischer Als Antwort Ist das Parlament mit 50 schon reif ?

    Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass das Europäische Parlament im Gegensatz zu den anderen EU-Organen wie etwa der Kommission oder dem Rat klar im Vorteil ist; ist es doch das einzige Organ, welches von den Bürgern direkt gewählt wird. Daraus aber die Konsequenz abzuleiten, dass das Parlament allein deshalb auch realpolitisch über mehr Einfluss verfügt, wäre jedoch voreilig. Die Staats- und Regierungschefs, welche im Rat vertreten sind, haben es wohl auch aufgrund Ihres nationalen Führungsanspruches verstanden, das Ruder in die Hand zu nehmen. Das Parlament steigt zwar bei jeder Vertragsänderung – so auch im Verfassungsvertrag bzw im Vertrag von Lissabon – als „Sieger“ aus, da es immer neue Kompetenzen für sich beanspruchen kann, von einem gleichberechtigten Partner gegenüber Rat und Kommission kann aber noch keineswegs die Rede sein.

    So schnell wird sich dies auch nicht ändern: Kann doch durch das Nein der Iren zum Vertrag von Lissabon ebendieser nicht wie geplant Anfang 2009 in Kraft treten. Die EU muss vielmehr auf der Grundlage des Vertrags von Nizza weiterarbeiten, welcher für das Parlament weniger Kompetenzen bereithält.

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