Gastbeitrag: Hohe Hürden für Europas Bürger

, von  Moritz Jahnke

Gastbeitrag: Hohe Hürden für Europas Bürger

Die JEB, einer der 14 Landesverbände der JEF Deutschland, kritisiert den Verordnungsvorschlag zur Europäischen Bürgerinitiative.

Die Junge Europäische Bewegung Berlin-Brandenburg ist enttäuscht über den von der Europäischen Kommission am 31. März 2010 vorgelegten Verordnungsvorschlag zur Europäischen Bürgerinitiative. Darin bleiben viele unserer Forderungen unberücksichtigt, die wir in unserer Stellungnahme zum Grünbuch der Kommission zum Ausdruck gebracht hatten. Daher wenden wir uns nun mit einer neuen Stellungnahme und konkreten Änderungsvorschlägen (pdf) an das Europäische Parlament (EP) und den Rat.

Der Vertrag von Lissabon schafft mit der Europäischen Bürgerinitiative das erste direktdemokratische Instrument der EU. Mit einer Million Unterschriften „aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten“ kann die Kommission aufgefordert werden, einen Rechtsakt zu einem Thema vorzuschlagen, über den das EP und der Rat dann beschließen. Die Einzelheiten müssen in einer Verordnung geregelt werden. Dazu hat die Kommission nun ihren mit Spannung erwarteten Vorschlag vorgelegt, der noch vom EP und vom Rat beraten und verabschiedet werden muss.

Enttäuscht von diesem Vorschlag, fordern wir mit unserer neuen Stellungnahme (pdf) das EP und den Rat unter anderem auf, folgende Punkte bei ihren bevorstehenden Beratungen zu beachten:

  • Die Kommission schlägt vor, dass die Unterzeichner einer Bürgerinitiative aus mindestens 1/3 der Mitgliedstaaten kommen müssen. Das ist deutlich zu hoch! Angemessen ist eine Schwelle von 5 Mitgliedstaaten. Denn bei dem Staatenquorum geht es nicht um Repräsentativität. Es soll lediglich sicher gestellt werden, dass eine Bürgerinitiative tatsächlich europäisch ist und nicht nur den nationalen Partikularinteressen der Bürger einzelner Staaten entspricht.
  • Wir begrüßen, dass die Kommission unsere Kritik zur Mindestbeteiligung pro Mitliedstaat erst genommen hat und nicht mehr einheitlich 0,2% der jeweiligen Bevölkerung fordert, sondern für jeden Mitgliedstaat eine zur jeweiligen Bevölkerung degressiv proportionale Schwelle. Die vorgeschlagenen Schwellen sind jedoch noch deutlich zu hoch. Wir fordern daher eine drastische Herabsetzung.
  • Abzulehnen ist auch das am Wahlalter orientierte Mindestalter. Denn die Bürgerinitiative ist lediglich ein kollektives Aufforderungsrecht, keine Entscheidung über die Zusammensetzung der Volksvertretung. Sie ist also eher mit dem Petitionsrecht vergleichbar, das keinem Mindestalter unterliegt. Außerdem muss die Chance genutzt werden, mittels der Bürgerinitiative junge Menschen für Europafragen zu interessieren und frühzeitig für Demokratie auf EU-Ebene zu gewinnen. Wir fordern daher ein Mindestalter von höchstens 14 Jahren.
  • Völlig inakzeptabel ist der Vorschlag, die Zulässigkeit erst nach 300.000 Unterstützungsbekundungen aus drei Mitgliedstaaten zu prüfen. Es könnte zu erheblichen Frustrationen führen, wenn erst zu einem so späten Zeitpunkt festgestellt würde, dass eine personell und finanziell aufwändige Unterschriftensammlung aufgrund rechtlicher - evtl. sogar behebbarer - Mängel von vornherein ihren Zweck verfehlt hat. Für die Zulässigkeitsprüfung ist allenfalls eine Schwelle von 1.000 Unterschriften angemessen.
  • Ebenso wenig hinnehmbar ist der Vorschlag, wonach die Kommission die Registrierung von Initiativen wegen Missbrauchs, mangelnder Ernsthaftigkeit oder Verletzung der Werte der Union von vornherein ablehnen kann. Jede Initiative hat Anspruch auf ein transparentes Verfahren mit einer justiziablen Entscheidung. Einzelne Aspekte der Zulässigkeit können nicht in ein Sonderverfahren vorgelagert werden.
  • Auch auf der Rechtsfolgenseite ist der Verordnungsvorschlag unzureichend: Eine Begründungspflicht allein wird dem enormen Aufwand, der zum Sammeln von einer Million Unterschriften geleistet werden muss, nicht gerecht. Wir schließen uns daher der Forderung des EP an, wonach die Kommission den Initiatoren zunächst in einer öffentlichen Anhörung die Gelegenheit geben muss, das Anliegen ihrer Initiative ausführlich darzulegen. Dieses Anhörungsrecht sollte klar in der Verordnung verankert werden.

Die Beratungen im Europäischen Parlament und im Rat über den Verordnungsvorschlag der Kommission werden demnächst beginnen. Daher fordern wir alle Europäerinnen und Europäer auf, sich jetzt gemeinsam mit uns für eine bürger- und jugendfreundliche Ausgestaltung der Bürgerinitiative einzusetzen.

Auch die JEF Deutschland hat eine Stellungnahme zum Grünbuch eingereicht und begleitet den Prozess seit dem auf www.treffpunkteuropa.de kritisch. Die Position des JEF-Bundesverbands findet sich als pdf unter: http://www.jef.de/fileadmin/files_jef-d/dokumente/100130_JEF-D__Stellungnahme_Gruenbuch_EBI.pdf

Ihr Kommentar
  • Am 18. April 2010 um 13:59, von  Julien Frisch Als Antwort Gastbeitrag: Hohe Hürden für Europas Bürger

    Gute Arbeit!

    Was mir beim Online-Sammelsystem noch aufstößt ist die Notwendigkeit, dass die Organisatoren in jedem Mitgliedsstaat ihr System einzeln registrieren müssen, ein bürokratischer Aufwand den eine einfache Gruppe von engagierten Bürgern nicht leisten kann. Und was ist, wenn ein System in 26 Staaten angenommen wird und im 27. nicht?

    Beste Grüße,

    Julien, http://julienfrisch.blogspot.com

  • Am 19. April 2010 um 16:56, von  Moritz Jahnke Als Antwort Gastbeitrag: Hohe Hürden für Europas Bürger

    Lieber Julien,

    Danke für deinen Kommentar! Wir sollten in der Tat darauf achten, dass die Einrichtung von Online-Sammelsystemen nicht durch unnötige bürokratische Hürden behindert wird. Deine Bedenken beinhalten m.E. aber keine solche Hürden.

    Eine Registrierung in jedem Mitgliedstaat scheint mir nicht erforderlich. Es genügt m.E. die Einrichtung eines Online-Sammelsystems in einem einzigen Mitgliedstaat und über dieses System können dann Daten EU-weit gesammelt werden.

    Auch die Anerkennung der in einem Mitgliedstaat ausgestellten Bescheinigung über die Konformität des Online-Sammelsystems in anderen Mitgliedstaaten ist m.E. kein Problem. Denn Artikel 6 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Verordnung regelt die gegenseitige Anerkennung der Bescheinigungen („Die Mitgliedstaaten erkennen die von den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten ausgestellten Bescheinigungen an.“)

    Europäische Grüße, Moritz Jahnke.

  • Am 28. April 2010 um 16:57, von  Christian Weger Als Antwort Gastbeitrag: Hohe Hürden für Europas Bürger

    Hallo, nur zur Info: der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat im März eine Stellungnahme dazu verfasst, und die Kommission aufgefordert, die Huerden fuer die Buergerinitiative niedrig zu hängen. Der EWSA wird sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch einmal damit befassen und konkrete Verbesserungsvorschläge einbringen. Die Stellungnahme findet sich hier:

    http://eesc.europa.eu/lisbon-treaty/documents/opinions/index_en.asp

    >> Opinion on The implimentation of the Lisbon Treaty: participatory democracy and the citizens’ initiative (Article 11) >> DE

    Christian

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