Mehrere deutsche Tageszeitungen berichten seit einigen Tagen über Gespräche zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Präsident Jacques Chirac, in denen es um europäische Fragen gehen soll. Was ist von diesen – im Moment noch geheimen – Beratungen zu halten?

Sowohl der „Spiegel“ als auch die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ informierten ihre Leser darüber, dass die Verantwortlichen in Paris und in Berlin derzeit über einen möglichen Plan zur Rettung des europäischen Verfassungsprojekts diskutieren.

Eine Ratifizierung in mehreren Etappen

Nach Informationen des Wochenmagazins „Der Spiegel“, die dann auch von der Tageszeitung „EU Observer“ übernommen wurden, ist eine Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrages in mehreren Etappen im Gespräch.

Der Plan sieht vor, im Rahmen eines neuen Referendums lediglich über Teil I (Institutionen), Teil II (Charta der Grundrechte) und Teil IV (Allgemeine und Schlussbestimmungen) des Verfassungsvertrages abstimmen zu lassen.

Dieser Text würde um eine Erklärung zu den sozialen Fragen ergänzt, um den Sorgen und Ängsten der Bürgerinnen und Bürger vor einem sozialen Kahlschlag in Europa zu begegnen. Diese Ängste waren sicherlich einer der Gründe für das Nein der Franzosen und der Niederländer bei den Referenden im vergangenen Mai und Juni.

Was wird aus Teil III ?

Über Teil III des Verfassungsvertrags, der die wesentlichen Bestimmungen der bisherigen Verträge umfasst, würden dann lediglich die nationalen Parlamente abstimmen. Auch wenn diese Strategie in die richtige Richtung weist, da sie von der Prämisse ausgeht, das der Verfassungsvertrag noch nicht endgültig gescheitert ist (und vor allem, dass Europa dringend eine Verfassung braucht), kann man über die Methode geteilter Meinung sein.

Die Politik darf die Bürgerinnen und Bürger weder belügen, noch sollte sie versuchen, ihnen wichtige Tatsachen bewusst zu verschweigen. Denn machen wir uns nichts vor: Teil III des Vertrages wird angewendet werden und die in Teil III enthaltenen Bestimmungen werden heute schon in großem Umfang angewendet (übrigens im Gegensatz zu vielen Bestimmungen der Teile I, II und IV….).

Es ist aber nicht dieser Teil III, der Frankreich in den Ruin getrieben hat, und er ist auch nicht für die Arbeitslosigkeit verantwortlich, von der die französische Wirtschaft seit 20 Jahren betroffen ist (und die in fast allen anderen europäischen Ländern zurückgeht…).

Teil III enthält sicherlich einige Bestimmungen, die noch verbessert werden können; er ist aber nicht für jene Missstände verantwortlich, die zur Ablehnung des Verfassungsvertrages geführt haben. Im Gegenteil: In vielen Fällen hält der berüchtigte Teil III sogar erste Antworten auf die Probleme bereit.

Welche Rolle sollten unsere Politiker spielen?

Genau das müssten verantwortungsbewusste Politiker den Bürgerinnen und Bürgern sagen.

Sie müssten ihnen erklären, dass die Franzosen am 29 Mai [2005] ihr Urteil über 15 Jahre einer verfehlten französischen Politik abgegeben haben, über nicht umgesetzte Entscheidungen, über massive Fehlbeurteilungen und über katastrophale politische Entscheidungen, die letztlich nur einem einzigen Interesse dienten: Dem Interesse der herrschenden politischen Parteien und der führenden Politiker. Eine solche Erklärung erwarten die verantwortungsbewussten französischen Bürgerinnen und Bürger von den Regierenden.

Es war natürlich mal wieder der am wenigsten verantwortungsbewusste Politiker von allen, der „Meister des Populismus“ Nicolas Sarkozy, der verkündet hat: „Ich werde nicht derjenige sein, der den Franzosen sagen wird, dass sie die Frage falsch verstanden haben“. Wenn dies allerdings genau der Wahrheit entspricht… Welche Rückschlüsse sollen die Franzosen dann aus diesem offensichtlichen Unwillen der Politik ziehen, diese Wahrheit auch offen auszusprechen?

Wir werden die Entwicklungen in dieser für die Zukunft Europas und seiner Bürger so grundlegenden Frage weiterverfolgen. Dabei ist die Tatsache ermutigend, dass der französische Präsident endlich die Bedeutung der Frage erkannt-, und sich dem deutschen Druck und den Forderungen gebeugt hat, den Verfassungsprozess wieder zu beleben. Es ist aber auch besorgniserregend, dass einige politische Schieflagen, trotz des 21. April und trotz des Nein zum EU-Verfasungsvertrag, noch nicht korrigiert wurden.