EPSO - Dein Weg zur Europäischen Union?!

Das Bewerbungsverfahren der EU-Institutionen

, von  Christian Sander

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EPSO - Dein Weg zur Europäischen Union?!
Dein Weg zur EU © Europäische Union

Ein Arbeitsplatz bei einer der vielen Einrichtungen der EU? Sicherlich eine der spannendsten Berufsoptionen und Karrieremöglichkeiten für europabegeisterte junge Menschen. Der Weg dorthin führt über das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO), das seit dem Jahr 2003 die Auswahl des Personals für die meisten europäischen Institutionen übernommen hat. Wer bei der Kommission oder im Parlament, im Ausschuss der Regionen oder beim Europäischen Bürgerbeauftragten arbeiten möchte, kommt also um das EPSO nicht herum. Denn nur wenige Institutionen wie etwa manche Gemeinschaftsagenturen wählen ihr Personal noch selber aus. Ab März 2010 führt EPSO ein neues Personalauswahlverfahren ein, das die zum Teil verwirrende und langwierige alte Prozedur ablöst.

Und was ist neu?

Mit dem neuen EPSO-Verfahren werden Bewerbungen bei der EU deutlich einfacher, schneller und übersichtlicher. So wurden einige Schritte aus dem Verfahren herausgenommen, das deshalb auch nur noch sieben bis neun Monate statt wie bisher über ein Jahr dauert. Darüber hinaus gibt es von nun an jährliche Serien von Auswahlverfahren für bestimmte Jobprofile, so dass sich eine Bewerbung deutlich einfacher planen lässt. Trotz dieser Vereinfachungen sollte man sich klar machen, dass das Bewerbungsverfahren ein aufwändiger Weg bleibt, der sowohl zeit- als auch planungsintensiv ist.

Wer kann sich bewerben?

Grundvoraussetzung für eine Bewerbung bei der Europäischen Union sind die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates sowie ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Amtssprache. Zudem müssen die Interessenten den Verpflichtungen der für sie geltenden Wehrgesetze nachgekommen sein. Darüber hinaus werden in den Bekanntmachungen des Auswahlverfahrens unter Umständen weitere Qualifikationen oder gegebenenfalls Berufserfahrungen genannt, die die Kandidaten vorweisen müssen.

Wer diese allgemeinen Anforderungen erfüllt, dem stehen je nach Interesse und Bildungsabschluss verschiedene Wege in die EU-Institutionen offen:

  • Hochschulabsolventen können sich auf die Laufbahn als Administratoren (AD-Beamte) bewerben, wobei der Studienzweig für die Bewerbung nicht das wichtigste Kriterium, aber auch nicht unerheblich ist. Das kommende Auswahlverfahren wird für fünf Sachgebieten veröffentlicht werden: Europäische öffentliche Verwaltung, Recht, Wirtschaft, Audit, Informatik und Kommunikationstechnologien. Unabhängig davon werden die meisten Hochschulabsolventen in der Verwaltung und im Management eingesetzt.
  • Arbeitnehmer ohne Hochschulabschluss haben die Möglichkeit, als Assistenten (AST-Beamte) bei der EU zu arbeiten. Diese führen vor allem Sachbearbeitungstätigkeiten aus.
  • Dolmetscher und Übersetzer müssen in der Regel mindestens zwei EU-Amtssprachen neben ihrer Muttersprache beherrschen. Unter Umständen werden aber auch spezifische Sprachkombinationen verlangt.
  • Spezialisten sind Arbeitnehmer, die von der EU für sehr spezifische Berufsfelder eingestellt werden, etwa als Juristen, die sich auf ein Fachgebiet spezialisiert haben. In der Regel müssen diese ihre Fachkenntnisse durch entsprechende Abschlüsse nachweisen und/oder bereits Berufserfahrung besitzen.

Wie läuft das EPSO-Verfahren ab?

Im Wesentlichen besteht das EPSO-Verfahren aus zwei Stufen: Nach einer Online-Registrierung auf der Homepage des Dienstes können sich Kandidaten zur ersten Stufe (dem Zulassungstest) anmelden. Je nachdem, für welche Laufbahn sich die Teilnehmer interessieren, gelten unterschiedliche Fristen (siehe Grafik 1). Die Tests finden in allen Mitgliedsstaaten und an fünf Standorten außerhalb der EU statt. Bewerber können sich entscheiden, wo sie Tests ablegen möchten. Während dieser Stufe werden vor allem Kompetenzen und weniger Wissen abgefragt, so entfallen beispielsweise die gefürchteten Fragen zur Geschichte der EU. Die Kandidaten erwarten stattdessen computergestützte, kognitive Tests zur Beurteilung des sprachlogischen Denkens, des Zahlenverständnisses und des abstrakten Denkens sowie Tests zum situationsbezogenen Urteilsvermögen. Alle Prüfungen werden 2010 in der zweiten Sprache des Bewerbers durchgeführt.

Grafik 1: Ablauf der Verfahren

Bewerber, die den Zulassungstest erfolgreich absolviert haben, werden zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen, dem Assessment-Test. Dort werden neben jobspezifischen Kompetenzen und Kenntnissen vor allem Schlüsselkompetenzen getestet, die für alle Berufsfelder von Bedeutung sind - etwa Analyse und Problemlösung, Kommunikation, Qualitäts- und Ergebnisorientierung oder Belastbarkeit. Normalerweise werden die Prüfungen in der der zweiten Sprache des Bewerbers durchgeführt (Englisch, Französisch oder Deutsch), außer wenn das Jobprofil andere Sprachkenntnisse erfordert. Unabhängig als was man sich bei EPSO bewirbt, im Mittelpunkt des Assessment-Centers stehen die Schlüsselkompetenzen. Allerdings unterscheiden sich die Tests je nach Berufsgruppe (siehe Grafik 2).

Grafik 2: Schlüsselkompetenzen

Und wie geht es weiter?

Unmittelbar nach Abschluss eines Auswahlverfahrens übermittelt EPSO den EU-Institutionen eine Liste der erfolgreichen Bewerber und ihre Lebensläufe. Bei diesen sogenannten „Reservelisten“ handelt es sich um eine Aufstellung aller geeigneter Bewerber, die für einen EU-Job in Frage kommen. Diese Listen sind in der Regel mindestens ein Jahr nach Anschluss des Verfahrens und bis zur Veröffentlichung einer neuen Liste im gleichen Sachgebiet gültig. Unter Umständen kann es länger dauern, bis alle Bewerber auf der Reserveliste zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Zudem ist ein Platz auf einer Reserveliste nicht mit einem Anspruch auf eine Einstellung bei einer Institution verbunden. Wer nicht warten möchte, hat auch die Möglichkeit, sich bei den Institutionen oder Dienststellen persönlich vorzustellen.

Von großer Bedeutung ist es, den Lebenslauf im EPSO-Konto stets auf dem aktuellen Stand halten. Denn die Personalabteilungen der Institutionen durchsuchen die Reservelisten auf der Grundlage der Informationen, die die Kandidaten unter Berufserfahrung und Schul- und Berufsbildung angegeben haben. Wenn sich eine Institution für einen Bewerber interessiert, wird sie diesen auf der Liste „vormerken“. Solange eine Vormerkung besteht, darf keine andere Institution um eine Anstellung oder ein Vorstellungsgespräch bitten.

Wo finde ich weitere Informationen?

Ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich auf der Homepage des Dienstes unter www.europa.eu/epso. Dabei lohnt sich besonders ein Blick auf die Zeitplanung für die Auswahlverfahren in diesem Jahr: http://europa.eu/epso/doc/epso_planning_de.pdf.

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