Mit Lissabon wurde den Bürgern der EU erstmals auch die Gelegenheit direktdemokratischer Partizipation eingeräumt. Dieses Recht wurde nun greifbar gemacht. Nachdem die entsprechende Verordnung bereits im Dezember das Europaparlament passierte, gab der EU-Ministerrat am 15. Februar nun ebenfalls grünes Licht. Doch ist die EBI wirklich eine „bedeutende Neuerung für das Europa der Bürger“? Skepsis ist angebracht, denn das Europäische Parlament könnte geschwächt werden.

Die EBI – ein kurzer Überblick

Damit eine EBI Erfolg hat, müssen eine Million Unterschriften aus einem Viertel der Mitgliedstaaten (gegenwärtig sieben) gesammelt werden. Damit die Unterschriften aus einem Mitgliedstaat gewertet werden, haben sie eine Hürde zu nehmen, die dem 750-fachen der Abgeordneten eines Landes im europäischen Parlament entspricht. Im Falle Deutschlands wären es folglich 74.250 Unterschriften, die benötigt werden, was ca. 0,09% der Bevölkerung entspricht. Der Maßstab gestaltet sich im Rahmen degressiver Proportionalität. Zur Unterschriftensammlung haben Organisationen oder Initiativen 12 Monate Zeit und können dies sowohl online als auch im traditionellen Sammelverfahren durchführen.

Hier liegt aber bereits der erste Hase im Pfeffer. Für den Datenschutz sind die Organisatoren selbst verantwortlich, was sie wiederum einem beträchtlichen rechtlichen Risiko aussetzt. Auch sind die Datenschutzbestimmungen in den Mitgliedsländern mitunter stark divergent, was den Organisatoren zusätzlich bürokratische Stöcke in den Weg legt. Dazu kommt, dass die bereits weiter oben angesprochenen Hürden ein enorm hohes Abschreckungspotenzial für den Durchschnittsbürger entwickeln. Deshalb wird man nicht erwarten können, dass aus einem Kreis weniger Privatpersonen heraus eine EBI losgetreten wird, sondern es handelt sich hier vor allem um die Möglichkeit gut vernetzter Organisationen, welche die jeweiligen „Strukturen vor Ort“ nicht erst mühevoll über mindestens sechs nationale Grenzen hinweg (und oft genug über sechs Sprachbarrieren hinweg) errichten müssen.

Die EBI hat kein wirkliches Initiativrecht

Die Angst, die EBI könnte in letzter Konsequenz zu einer Aushöhlung der parlamentarischen Demokratie führen, halte ich für unbegründet. Zwar hat eine erfolgreiche EBI das Recht auf eine öffentliche Anhörung vor Parlament und Kommission, aber eine tatsächliche Bindungswirkung ergibt sich bestenfalls im juristischen Winkelzugverfahren. Genauso ist es der EBI nicht möglich, über Änderungen am EU-Vertrag und sonstiger Bereiche, die nicht in die Belange der Kommission hineinreichen, abzustimmen. Die EBI darf daher nicht mit plebiszitären Elementen auf Länderebene verwechselt werden, die ungleich machtvollere Instrumente direkter Demokratie sind.

Die EBI ist kein Sprachrohr des „gemeinen Unionsbürgers“

Positiv wird oft angeführt, dass das eigentliche Ziel einer EBI nicht sei, die Politik tatsächlich zu beeinflussen, sondern die Diskussion europäischer Themen in die Öffentlichkeit zu tragen, also ein europäisches Bewusstsein zu prägen. Jedoch gibt es in meinen Augen nur wenige Themen, die länderübergreifendes Interesse der Bürgerinnen und Bürger entfachen könnten. Wenn man sich zusätzlich vor Augen führt, wie dürftig bereits die direktdemokratischen Mittel der Bundesländer von den Bürgern beachtet werden und das bei ungleich größerem regionalen, also unmittelbarem Bezug zwischen Sache und Bürger, dann wage ich eine wenig tollkühne These: Die EBI wird nie ein Sprachrohr des „gemeinen Unionsbürgers“ werden, sondern bestenfalls ein politisches Medium für stark vernetzte Interessenorganisationen, also einen kleinen Teil bereits engagierter Bürger.

Inwieweit einzelne Diskussionen dann auf den europäischen Durchschnittsbürger übergreifen, wird die Praxis erst noch zeigen müssen, doch bin ich hier keineswegs überzeugt. Die EBI wird wohl keine „bedeutende Neuerung für das Europa der Bürger“ darstellen. Nicht primär und, zumindest in erheblichem Maße, wohl auch nicht sekundär. Denn eine europäische Öffentlichkeit durch wenige, gut vernetzte Bürger ist und bleibt ein Europa der bürgerlichen Eliten.

In der parlamentarischen Demokratie liegt die Zukunft

Auch in der europäischen Finalität werden wir also noch Briten und Deutsche, Franzosen und Polen sein.“ - Joschka Fischer in seiner Rede an der Humboldt-Universität in Berlin im Jahr 2000

Direkte Demokratie, so vermutete bereits Rousseau in seinem „contract social“, müsse sich immer in überschaubaren räumlichen Grenzen abspielen, um sich der Verbundenheit des Bürgers gewiss zu sein und ebenso ließen sich die verschiedenen Sitten der Völker nicht mit einheitlichen Gesetzen vereinbaren. Die national differierenden Mentalitäten europäischer Staaten passen nicht zu direkter Demokratie. Europa ist ein Konglomerat an Völkern, Kulturen, Sprachen und unterschiedlichen Geschichten. Jede Nation ist ihr eigener Herr.

Ein Gesetz, das in einem direktdemokratischen Verfahren entwickelt werden würde und nicht gleichzeitig in allen Mitgliedstaaten die Unterstützung der Bürger finden würde, entbehrt in meinen Augen seiner nötigen demokratischen Legitimation. Im Konzert der europäischen Vielstimmigkeit muss jede Stimme hörbar sein. Die Staaten der Europäischen Union sind kein zusammengewachsenes Gebilde, sondern ein freiwilliger Verbund von Staaten auf der Suche nach Gemeinsamkeiten, einzig konstituiert durch den Dialog. Der Kompromiss im Diskurs der Staaten ist das einzige Mittel verbindliches, europaweit gültiges Recht zu setzen.

Alles in allem plädiere ich daher für die Stärkung der Rechte des Parlaments und für zusätzliche Mittel und Wege für den Bürger, leichter und direkter auf seinen Vertreter in Brüssel einzuwirken. So könnten beispielsweise die europäischen Parlamentarier eines Landes durch eine regionale Bürgerinitiative zum Handeln in einer bestimmten Sache aufgefordert werden. Der organisatorische Aufwand wäre geringer und der regionale Bezug angemessen auf die europäische Ebene projiziert, eben die Heterogenität und Vielfalt unseres Europas würde viel besser zum Ausdruck gebracht.

Will man ein europäisches Bewusstsein schaffen, dann wird man wirksamere und sicher kostspieligere Instrumente zur Anwendung bringen müssen, als die EBI. Dass die EBI für europäische Organisationen ein interessantes Instrument sein kann, bestreite ich nicht. Ob man eine EBI deshalb aber schon für sinnvoll halten will oder nicht, bleibt am Ende jedem selbst überlassen. In meinen Augen handelt es sich hier um den berühmten „Tropfen auf den heißen Stein“ und noch dazu auf den Falschen. Die Zukunft Europas liegt auf dem steinigen Weg parlamentarischer Demokratie und wir sollten nicht länger zögern, ihn zu gehen.