Arbeiten in Europa

Binnenmarkt versus skandinavischen Sozialstaat

Der Bau einer Schule in Schweden eröffnet die Debatte über die Wirtschafts- und Sozialordnung der Europäischen Union

, von  Übersetzt von Nina Henkelmann, Nives Costa

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Binnenmarkt versus skandinavischen Sozialstaat

Der lettische Maurer geht in Vaxholm, einer schwedischen Kleinstadt, an Land. Der Zusammenstoß mit den Gewerkschaftlern ist vorprogrammiert: Das Bauunternehmen Laval weigert sich, den Mindestlohn zu garantieren, der in dem skandinavischen Land vorgesehen ist. Doch der Generalanwalt empfiehlt dem Europäischen Gerichtshof, den Fall Vaxholm zu Gunsten der schwedischen Gewerkschaftler zu entscheiden. Welche Auswirkungen wird die Entscheidung auf den Binnenmarkt und die verschiedenen europäischen Sozialsysteme haben, sollte der Gerichtshof dieser Empfehlung folgen?

Der Europäische Gerichtshof hat in den kommenden Monaten über einen heiklen Fall zu entscheiden. Einige werden den Fall Vaxholm, mit der alten Polemik um die Bolkestein-Richtlinie. in Verbindung bringen. Dies kann übertrieben scheinen, doch der Fall Vaxholm stellt nicht nur zwei Sozialsysteme, sondern auch zwei unterschiedliche Visionen der zukünftigen Wirtschafts- und Sozialordnung der Europäischen Union gegenüber.

Das lettische Bauunternehmen Laval weigert sich, den Mindestlohn zu garantieren, der in dem skandinavischen Land vorgesehen ist.

Am 23. Mai präsentierte Generalanwalt Paolo Mengozzi seine Entscheidung im Fall Vaxholm (Laval), der Eingang in die europäische Debatte gefunden hatte. Der Generalanwalt betonte, dass das Recht einer Gewerkschaft, gegen ein ausländisches Unternehmen vorzugehen, um dieses zur Unterschrift eines lokalen Tarifvertrags zu bewegen, nicht gegen die Prinzipien des Binnenmarktes verstoße.

Das Ereignis an sich ist unkompliziert: das lettische Unternehmen gewann 2004 die Ausschreibung für den Bau einer Schule in der Kleinstadt Vaxholm und versetzte seine Arbeiter für die Dauer des Auftrags nach Schweden. Der Konflikt entstand auf Grund der besonderen Beziehungsstrukturen zwischen den wirtschaftlichen Akteuren in Schweden. Es ist überraschend: in diesem skandinavischen Land existiert kein gesetzlich festgeschriebener Mindestlohn. Die Gewerkschaften und die schwedischen Arbeitgeber vereinbaren traditionell gemeinsame Verträge. Diese Zusammenarbeit ist fundamental für das soziale Gleichgewicht. Es genügt, sich vor Augen zu führen, dass 90 Prozent der schwedischen Arbeitnehmer des Privatsektors von derartigen Vereinbarungen betroffen sind.

Der Generalanwalt betonte, dass die Förderungen den Gewerkschaften nicht gegen die Prinzipien des Binnenmarktes verstoße.

Der lettische Bauunternehmer lehnte es jedoch ab, den von den Gewerkschaften vorgeschlagenen Mindestlohn zu respektieren – unter dem Hinweis darauf, dass dieser nicht gesetzlich vorgeschrieben und er somit nicht dazu verpflichtet sei. Daraus rührt die Kontroverse: soll zugunsten des Ritus eines Landes entschieden werden, der das nationale Sozialsystem sichert und die errungen Arbeitnehmerrechte schützt, oder soll die bedingungslose Anwendung der Dienstleistungsfreiheit Vorrang erhalten?

Das Urteil des Generalanwalts ist nicht ausschlaggebend: der Gerichtshof ist frei in seiner Entscheidung; er wird aber de facto in den meisten Fällen den Hinweisen des Generalanwalts folgen. Darüber hinaus wird die Meinung Mengozzis unterstützt, insofern sie von seinem Kollegen Poiares Maduro stammt, der sich am gleichen Tag in ähnlicher Weise zu einem weniger mediatisierten, vergleichbaren Fall – Viking Line, ein Fährunternehmen, das von Finnland nach Estland verlagert wurde, um günstigere Löhne zahlen zu können – äußerte.

Aus verschiedenen Gründen kann man mit der von den Anwälten eingeschlagenen Richtung zufrieden sein. Die Entscheidungen sind auf das gleiche Ziel ausgerichtet wie die letzte, abgeschwächte Fassung der Bolkestein-Richtlinie, und können einen erweiterten Schutz gegen Sozialdumping bieten. Die Ursprungsfassung der Dienstleistungsrichtlinie hatte viel Aufsehen erregt und ihre Kritiker hatten eben jenen Fall Vaxholm als Beispiel für das Risiko, dass sich solche Fälle mehren und auf diese Weise eine progressive Erosion der Sozialrechte verursachen würden, angeführt. Es wäre nicht weise, ein defizitäres Demokratieverständnis an den Tag zu legen und ein Prinzip zum Fenster hereinzulassen, das die europäischen Bürger, zu Recht oder zu Unrecht, zur Tür hinauswerfen wollten.

Die skandinavischen Länder sind bereits Euroskeptiker. Sie benötigen keine weiteren Motive für den Erhalt ihres Sozialmodells.

Aus vielen Richtungen wird die Sichtweise des Binnenmarktkommissars McCreevy kritisiert, der sich eine größere Wettbewerbsfähigkeit und weniger Hindernisses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer wünscht. Die Europäische Union hat bereits einiges dafür getan, um sich den Ruf eines in sozialer Hinsicht blinden Freihandelsmarktes zu verleihen. In diesem Sinne war die Bolkestein-Richtlinie verheerend für die Gemeinschaft. Es ist auch noch nicht gesagt, dass eine verschärfte Konkurrenz unter den europäischen Arbeitnehmern dauerhaft Vorteile bringt.

Dänemark und Schweden – zwei Länder, die ihr Sozialmodell verteidigen – führen regelmäßig die Rankings zu europäischer und globaler Wettbewerbsfähigkeit und Sozialverträglichkeit an. Die skandinavischen Länder sind bereits Euroskeptiker. Sie benötigen keine weiteren Motive für den Erhalt ihres Sozialmodells.

Diese Erwägungen hängen offenbar jedoch bis zur Entscheidung des Gerichtshofes in der Schwebe. Die Frage ist nun die, inwieweit der Gerichtshof den Hinweisen des Generalanwaltes folgen wird.

Eine Straße im Zentrum Vaxholms. Wird die Name der kleinen Stadt wie berühmt als die Name des Fußballspielers Bosman?

Abbildung inaudible/Flickr

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